Arbeitgeber haben Arbeitnehmern gegenüber viele Pflichten und einige gehen sogar über das Beschäftigungsverhältnis hinaus. Was zum Beispiel passiert mit der Personalakte, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr im Betrieb beschäftigt ist.
Eine gesetzliche Vorschrift allgemein für die Personalakte gibt es dabei nicht, es kommt auf die einzelnen Dokumente an, die darin enthalten sind. In vielen Fällen ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, die Daten während eines gewissen Zeitraums aufzubewahren, da er einer Buchführungsfrist unterliegt.
Kommentar schreiben