Seit 1. August können private Daten und Dokumente im Handelsregister ohne Bezahlschranke abgerufen werden. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie durch die Bundesregierung. Zuvor musste man für das Abrufen von Daten und Dokumenten Geld bezahlen. Das Problem: Viele der nun frei zugänglichen Daten sind privat und sensibel. Datenschützer warnen gar vor möglichem Identitätsdiebstahl.
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Hier hilft nur sofort Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Datenschutzgese tz zu stellen.
Das würde uns Händler in so einem Fall auch drohen
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So kommt das jedenfalls an. Ganoven interessiert das Gesetz nicht!
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