Als Reaktion auf die stark steigenden Verbraucherpreise für Energie hat die Bundesregierung bereits vor einigen Wochen die Energiepreispauschale beschlossen. Gewerbetreibende, Selbstständige und Angestellte sollen 300 Euro brutto erhalten. Schon im September soll es losgehen mit der Auszahlung.
Alles, was Arbeitgeber jetzt wissen müssen, etwa wo das Geld herkommt oder wann die Auszahlung fällig wird, erklären wir in diesem Artikel.
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Ich arbeite in einen Schäferrei Betrieb habe eine 20 Std Woche also Minijob der Arbeitgeber hat bis heute keine EPP bezahlt er bezahlt für mich auch keine Lohnsteuer heute sagt er zu mitr wie soll er die 300€ zurück bekommen wenn ich keine Lohnsteuer bezahle das müsste doch eigentlich der Steuerberater wissen oder nicht bin ich der Meinung.
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Antwort der Redaktion
Liebe Sandy,
leider können wir an dieser Stelle keine individuelle Rechtsberatung anbieten.
Grundsätzlich hast du aber natürlich recht, dass sich diese Fragen durch den Steuerberater deines Arbeitgebers klären lassen sollten.
In vielen Fragen hilft auch das FAQ des Bundesfinanzmin isteriums weiter:
bundesfinanzministerium.de/... /...
Beste Grüße
die Redaktion
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Was muss ich mache? Zum finanzamt gehen?
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Antwort der Redaktion
Hallo,
Minijobber, deren Verdienst pauschal besteuert wird, müssen ihrem Arbeitgeber daher schriftlich erklären, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältni s handelt. Ein Muster dafür gibt es hier: minijob-zentrale.de/.../...
Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Sogenannte Kleinsarbeitgeb er, die keinerlei Lohnsteuer für ihre Arbeitnehmer abführen, müssen die 300 Euro nicht auszahlen. In diesem Fall muss die Energiepauschal e vom Arbeitnehmer über die Einkommenssteue rerklärung für das Jahr 2022 geltend gemacht werden.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Ich bin beschäftigt seit 5 September.
Kriege ich auch energiepauschale.
Oder maßgeblich ich muss ab 1.09 beschäftig sein.
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Antwort der Redaktion
Lieber Oleg,
da können wir dir nur das FAQ des Bundesfinanzmin isteriums ans Herz legen. Solltest du darin keine konkrete Antwort finden, wäre es vielleicht ratsam, dich an dein lokales Finanzamt zu wenden.
Hier das FAQ:
bundesfinanzministerium.de/... /...
Beste Grüße
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Liebe Leandra,
da können wir dir nur das FAQ des Bundesfinanzmin isteriums ans Herz legen. Solltest du darin keine konkrete Antwort finden, wäre es vielleicht ratsam, dich an dein lokales Finanzamt zu wenden.
Hier das FAQ:
bundesfinanzministerium.de/... /...
Beste Grüße
die Redaktion
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Darf der Arbeitgeber die 300 Euro stückeln? September 200 und Oktober 100 Euro? Was kann ich tun,wenn er das nicht darf,aber trotzdem vorhat?
Mit freundlichem Gruß
Marit Schlag
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Antwort der Redaktion
Liebe Marit,
da können wir dir nur das FAQ des Bundesfinanzmin isteriums ans Herz legen. Solltest du darin keine konkrete Antwort finden, wäre es vielleicht ratsam, dich an dein lokales Finanzamt zu wenden.
Hier das FAQ:
bundesfinanzministerium.de/... /...
Beste Grüße
die Redaktion
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Beziehe ausschließlich Übungsleiterent gelt i.H
Von maximal 200 Euro. Der Verein hat hauptamtliche MA. Wer zahlt mir die EPP.?
VG Ute
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Antwort der Redaktion
Liebe Ute,
das kommt ganz auf ihre Anstellungsform an. Am besten fragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber nach.
Beste Grüße
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Liebe Anita,
für solche spezifischen Detailfragen müssen wir dich leider an das FAQ des Bundesfinanzmin isteriums verweisen:
bundesfinanzministerium.de/... /...
Beste Grüße
die Redaktion
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Antwort der Redaktion:
Hallo Silas,
das Geld bekommst du entweder von dem Arbeitgeber von deinem derzeitigen Minijob oder du kannst nur über die Einkommenssteue rerklärung für 2022 an die EPP kommen. Der neue Arbeitgeber von deinem Praktikum zahlt dir die EPP nicht. Du musst also mit deinem aktuellen Arbeitgeber abklären, ob sie dir die EPP noch auszahlen.
Liebe Grüße
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo Iris,
der übersteigende Betrag wird dir von dem Finanzamt erstattet, an das die Lohnsteuer abzuführen ist. Du musst also die Minus-Lohnsteue r-Anmeldung erstellen. Ein gesonderter Antrag ist aber nicht erforderlich. Der Erstattungsbetr ag soll in diesem Fall automatisch auf das dem Finanzamt benannte Konto des Arbeitgebers überwiesen werden.
Beste Grüße
die Redaktion
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Viele Grüße
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Antwort der Redaktion
Hallo Elke,
leider nein. Wer keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, hat keinen Anspruch auf die Energiepreispau schale.
Liebe Grüße
die Redaktion
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