Beim Upcycling geht es darum, aus einem fertigen Produkt ein neues zu machen. Dabei werden meistens gebrauchte Stücke verwenden. Am Ende wird so aus einer kaputten Jeans, eine Handtasche oder aus einem Hemd ein Kinderkleid. Oftmals werden dabei auch verschiedene Stücke gemixt. Das führt zu der Frage, ob Upcycling-Produkte eine Textilkennzeichnung benötigen. Immerhin sieht die Textilkennzeichnungsverordnung eine Ausnahme für gebrauchte Kleidung vor – oder etwa doch nicht?
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wenn ich Upcyclingproduk te aus Wollresten ständig unterschiedlich er und z.T. unbekannter Herkunft produziere, darf ich diese als solche Ausnahmen wie oben beschrieben kennzeichnen, sollte ich sie offiziell verkaufen wollen?
MfG
Sabine
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Antwort der Redaktion
Hallo Sabine,
nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt die Textilkennzeich nungsverordnung die Formulierung „diverse Faserarten“ oder „Erzeugnis unbestimmter Zusammensetzung “. Nämlich wenn die Bestimmung des Fasergehalts zum Zeitpunkt der Herstellung schwierig ist (z.B Textilerzeugnis se aus Zuschneideabfäl len) und dies auch nur für das ganze Textilerzeugnis und nicht nur für einen Teil. Es gibt aber noch die Option " sonstige Fasern", wenn es entweder nur 5%, die bei der Herstellung schwer bestimmbar sind.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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mit "diverse" sind jetzt nicht Menschen gemeint?
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Antwort der Redaktion
Lieber Heidemann,
es geht um im Artikel um Textilkennzeich nungen. Wenn Sie eine Tasche bestehend aus Ziegelsteinen verkaufen möchten, ist das wieder ein anderes Thema.
Wenn im Text "diverse Faserarten" steht, sind damit aller Wahrscheinlichk eit nach "Faserarten" und nicht Menschen gemeint.
Beste Grüße
die Redaktion
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