Kann ein Gesetz Mitarbeiter zum Homeoffice verpflichten?
Auch vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise dürfte es kaum möglich sein, Arbeitnehmer via Gesetz zum Homeoffice zu verpflichten. Es gibt nämlich gute Gründe, aus denen auch bei der coronabedingten Homeoffice-Pflicht eigentlich gar keine Pflicht für die Arbeitnehmer bestand. Die Pflicht traf vorrangig die Arbeitgeber, die die Möglichkeit zum Homeoffice einräumen mussten, sofern keine wichtigen Gründe entgegenstanden. Sie konnten ihre Mitarbeiter zwar darum bitten, nicht ins Unternehmen zu kommen; mehr aber eben auch nicht. Arbeitnehmer sollten das Homeoffice-Angebot zwar annehmen; sofern keine Gründe entgegenstehen. Als Grund reichte es bereits aus, dass man die eigene Wohnung als zu beengt empfindet.
Hintergrund ist der Schutz der Privatsphäre und die Unverletzbarkeit der Wohnung. Es dürfte schwer werden, Arbeitnehmer via Gesetz dazu zu zwingen, die Arbeit mit nach Hause zu nehmen. Dies stellt immer einen Eingriff in die Schutzsphäre dar. Hinzu kommen noch ganz praktische Erwägungen: Nicht jeder Mitarbeiter hat genügend Platz oder gar einen Schreibtisch. Nicht jeder Mitarbeiter ist gewillt, sich diese Möglichkeit zu schaffen. Immerhin ist es die private Wohnung. Es müsste an dieser Stelle zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern abgewogen werden. Das Interesse von Unternehmen Energiekosten zu sparen, dürfte dabei von eher geringer Bedeutung sein, denn: Arbeitnehmer müssen auch nur heizen und sind im Zweifel in der wirtschaftlich schwächeren Position. Hinzu kommt außerdem noch der Eingriff in die Privatsphäre.
Unterm Strich dürfte eine Homeoffice-Pflicht zum Sparen von Energie also eher schwierig umzusetzen sein.
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