In unserem letzten Artikel zum Thema Retouren ging es um die Frage, wer dafür haftet, wenn nach einem Widerruf die Ware nicht wieder beim Verkäufer ankommt, obwohl sie abgesendet wurde. Die Antwort, dass für den Rückweg das Unternehmen haftet, stieß auf einigen Unmut. Immerhin müssten die Käufer nur nachweisen, dass die Ware abgesendet wurde. Wurde für den Rückversand ein einfacher Brief verwendet, reicht am Ende die Behauptung beziehungsweise die Bestätigung durch einen Zeugen.
In den Zuschriften der Leser wurde der Fall konstruiert, was denn passiere, wenn Verbraucher angeben, ein teures Produkt, wie etwa ein Armband im Wert von mehreren hundert Euro, nach erklärtem Widerruf per Brief zurück geschickt zu haben – obwohl das nicht passiert ist. Einen Versandnachweis gibt es nicht, im Zweifel könne ein guter Freund den Augenzeugen geben. Öffnet das nicht Tür und Tor für Warenbetrug?
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