1. Was ist überhaupt ein Gewinnspiel?
2. Gewinnspiele: Wettbewerbsrecht fordert transparente Angaben
3. Bis zu zwei Jahre Haft für die Veranstaltung von unerlaubtem Glücksspiel
4. Diese Handlungen verbietet die Schwarze Liste aus dem UWG
5. Nur für Käufer – Vorsicht bei der Kopplung an den Warenabsatz
6. Warum eine zu starke Anlockwirkung problematisch sein kann
„Alles, was du tun musst, in den Beitrag liken und…“ – so oder so ähnlich fangen viele Gewinnspiele insbesondere in den sozialen Netzwerken an. Für Veranstalter sind sie oft ein probates Mittel, die Gefolgschaft zu vergrößern und zu binden. Dabei ist es, wie im E-Commerce üblich: Ein paar rechtliche Eckpunkte sollte beachtet werden, um unschöne Konsequenzen zu vermeiden. Wo in anderen Fällen eine Abmahnung, ein Bußgeld oder auch Stress mit dem Vertragspartner droht, wenn es mit der Umsetzung nicht so richtig glattläuft, können hier die Konsequenzen unter Umständen ins Gefängnis führen. Dahinter steckt das Glücksspiel, das streng reguliert und zulassungspflichtig ist. Hier im Beitrag schauen wir uns einmal an, was überhaupt der Unterschied zwischen Gewinnspielen und Glücksspiel ist, was der wettbewerbsrechtliche Rahmen ist und was zu einer Strafbarkeit führen könnte.
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