Was ist ein NFT im rechtlichen Sinne?
Was genau ein NFT rechtlich überhaupt ist, ist nicht so einfach zu beantworten, da es sich um eine relativ neue Technologie handelt, die rechtlich bisher noch relativ wenig geregelt ist.
Sind NFT Sachen?
Da es sich bei einem NFT nicht um eine körperliche Sache handelt, wie bei einem herkömmlichen Gegenstand, stellt sich vor allem die Frage, was genau eigentlich verkauft wird. Denn Eigentumsrechte können nur an körperlichen Sache, nicht an digitalen Werken erworben werden. Das neue Gesetz zu elektronischen Wertpapieren legt fest, dass ein elektronisches Wertpapier eine Sache im Sinne von § 90 BGB ist und somit wie ein Gegenstand besessen werden kann. Doch bei einem NFT, also einem Non-Fungible Token, handelt es sich nicht um ein elektronisches Wertpapier. In der Richtlinie des Europäischen Parlaments über Märkte für Finanzinstrumente werden NFTs nicht als Wertpapier aufgeführt.
Bisher wird also davon ausgegangen, dass es sich bei NFTs nicht um eine Sache im Sinne von § 90 BGB handelt. Somit kann auch kein klassisches Eigentum an NFTs erworben werden. Wie der Erwerb von NFTs rechtlich beurteilt werden kann, kommt auf den im Einzelfall geschlossenen Vertrag an.
Sind NFTs Wertpapiere?
Über einen Non-Fungible Token können zusätzliche Rechte verkörpert werden. Das verhält sich zwar ähnlich wie bei einer Urkunde oder einem Wertpapier – als Wertpapiere gelten NFTs nach deutschem Recht jedoch derzeit nicht. Vergleichbar ist das viel mehr mit einer Eintrittskarte. Die Karte an sich, ist ein bedrucktes Stück Papier, man zahlt allerdings eigentlich dafür, dass man mit diesem Papier berechtigt ist ein Event zu besuchen. So ähnlich kann es auch bei einem NFT sein. Denn häufig werden mit dem NFT zusammen noch weitere Nutzungsrechte veräußert.
So können mit NFTs neben digitalen Kunstwerken oder Musikdateien auch, beispielsweise, der Zugang zu Veranstaltungen oder der Besitz von Immobilien veräußert werden. Genaugenommen erwirbt man mit einem NFT weniger ein bestimmtes Kunstwerk, sondern vielmehr die Besitzrechte an diesem, sowie weitere im Rahmen dessen zugesprochene Rechte. Das macht NFTs für die meisten Leute erst interessant, denn eine Bilddatei an sich, hat für die meisten Leute nur einen geringen Wert, da man diese in der Regel einfach vervielfältigen kann. So wurde zum Beispiel der erste Tweet auf Twitter als NFT verkauft, obwohl grundsätzlich jeder die Möglichkeit hat diesen Tweet im Internet noch mal anzuschauen.
Handelt es sich um Kryptowährungen?
Die BaFin hat Kryptowerte als Rechnungseinheiten im Sinne der Bankaufsichtsregularien eingestuft, sodass diese unter das Kreditwesengesetz (KWG) fallen. NFTs wurden bisher nicht als eine solche Rechnungseinheit eingestuft. Denn bei einem NFT handelt es sich ja gerade um ein individuelles Token, dem auch ein individueller Wert zugesprochen wird, nicht um ein Tauschmittel.
Unter das Kreditwesengesetz fallen allerdings auch Token, die als Anlagezweck dienen. Security und Investment Token können so unter das KWG fallen und der Handel damit ist erlaubnispflichtig, wie unter anderem der Bundesverband Alternative Investments e.V. erklärt.
Auch wenn es keine spezielle Regelungen zu NFTs im Gesetz gibt, sind die Verträge rechtlich wirksam und lassen sich vor Gericht einklagen. Entscheidend ist dann, welche Gegenleistung versprochen wurde. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt in § 823 neben dem Leben, dem Körper, der Gesundheit, der Freiheit und dem Eigentum auch „sonstige Rechte“, worunter NFTs einzuordnen sind.
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