So ändert sich der Arbeitsort
Für Unternehmen, die Homeoffice-Vereinbarungen getroffen haben oder ihren Mitarbeiter durch die mobile Arbeit gleich maximale Freiheit gewähren, ist die Frage nach den Feiertagen hingegen richtig spannend. Das gilt vor allem bei Modellen, bei denen Mitarbeiter mal von zu Hause aus, mal vom Betriebssitz und mal von unterwegs aus arbeiten.
In so einem Fall bietet sich eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag an. Aber Vorsicht: Sobald ein Mitarbeiter über die Hälfte seiner Arbeitszeit beispielsweise von zu Hause aus leistet, verlagert sich der Arbeitsort in das heimische Büro, womit möglicherweise andere gesetzliche Feiertage gelten.
Ganz „verrückt“ kann es bei der mobilen Arbeit werden. Hier wird dem Mitarbeiter freie Hand über die Wahl des Arbeitsortes gelassen. Es werden lediglich Rahmenbedingungen, wie etwa ein stabiles Internet und eine telefonische Erreichbarkeit festgelegt. So kann es sein, dass ein reisefreudiger Mitarbeiter den einen Monat aus Brandenburg, den nächsten aus Bayern und den dritten aus Italien heraus arbeitet.
„Arbeitgeber sollten sich bestenfalls vor einer Regelung zum Homeoffice bzw. zu mobiler Arbeit über mögliche abweichende Feiertagsregelungen in den jeweiligen Bundesländern informieren. Insbesondere bei der Bewilligung von mobiler Arbeit, bei der hinsichtlich der Feiertage grundsätzlich auf den konkreten Arbeitsort abzustellen ist, sollten in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer konkrete Vorgaben festgehalten werden, welcher Arbeitsort und welche Feiertage gelten“, gibt Rechtsanwältin Elisa Rudolph von der Händlerbund E-Commerce Kanzlei Arbeitgebern dazu mit auf den Weg.
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