Jedes Jahr aufs neue steht am 15. Mai das Fristende für die Abgabe der Vollständigkeitserklärung nach dem Verpackungsgesetz bevor. Wer 2021 systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals in Verkehr gebracht hat, muss diese Pflicht dringend berücksichtigen – vorausgesetzt, die gesetzlichen Bagatellgrenzen wurden überschritten.
Generell ist in diesem Jahr viel los in Sachen Verpackungsgesetz: Zum 1. Juli 2022 stehen einige wichtige Änderungen bevor. Dabei kündigte die Zentrale Stelle Verpackungsregister erst kürzlich an, dass gerade Online-Händler mit verstärkten Kontrollen rechnen müssen.
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