Vorgaben des Marktplatzes und Urheberrecht
Händlerinnen und Händler sollten auch die Regeln der Marktplätze beachten. Auf Ebay ist es nicht erlaubt, Texte auf die Bilder zu schreiben. Amazon hingegen hat sehr klare Richtlinien, wie Bilder von Kleidung auszusehen haben. Vor Bildeinstellung sollte man sich die entsprechenden Vorgaben also gründlich anschauen, um eine Sanktion des Marktplatzes zu verhindern.
Händler, die die Produktbilder nicht selbst erstellen, müssen in jedem Fall sicher sein, dass sie die notwendigen Lizenzen an den Fotos haben. Auch Produktfotos unterliegen dem Urheberrecht, und dürfen nicht einfach von anderen Seiten kopiert werden. Bei einem Verstoß kann der Urheber der Bilder Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese liegen nicht selten im vierstelligen Bereich.
Händler, die sich nicht an die Vorgaben halten, riskieren nicht nur eine mögliche Abmahnung, sondern gegebenenfalls auch unzufriedene Kunden. Denn bei Abweichungen von Produkt zum Foto kann die Enttäuschung groß sein.
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