Was wird Meta konkret zur Last gelegt?
Der Verhängung der Millionen-Geldbuße war eine Untersuchung vorangegangen, die sich mit insgesamt zwölf Meldungen über potenzielle Datenschutzverletzungen befasste. Diese Meldungen betrafen den Zeitraum zwischen Anfang Juni 2018 und Anfang Dezember 2018. Dabei untersuchte die Datenschutzbehörde explizit, ob und inwieweit die Plattformen von Meta die Artikel 5, 24 und 32 der DSGVO mit Blick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllten oder missachteten.
Als Ergebnis seiner Untersuchung stellte die DPC fest, dass Meta-Plattformen sowohl gegen Artikel 5 als auch 24 verstoßen hatten. Laut der Behörde habe es das Unternehmen versäumt, „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die es dem Unternehmen ermöglichen würden, die Sicherheitsmaßnahmen, die es in der Praxis zum Schutz der Daten von EU-Nutzern ergriffen hat, im Zusammenhang mit den zwölf Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten ohne Weiteres nachzuweisen“.
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