Mit dem Widerrufsrecht erhalten Verbraucher und Verbraucherinnen das Recht, Waren beim Online-Shopping so zu testen, wie es im Geschäft der Fall wäre. Allerdings müssen Unternehmen nicht jedes zurückgesendete Produkt akzeptieren. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Eine Ausnahme besteht für sogenannte Hygieneprodukte. Uns hat nun eine Leserin auf Instagram gefragt, ob Parfüm ein solches Hygieneprodukt sei.
Kommentar schreiben
Antworten
_________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Miez,
bei einer fehlenden OVP kommt es darauf an, ob der Verkäufer das Produkt ohne verkaufen kann/ darf oder ob er die Verpackung leicht ersetzen kann. Ist das nicht möglich, so kann im Einzelfall der Wertersatz auch mal 100 Prozent betragen.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben