Mit viel Liebe und Hingabe fertigen Nähbegeisterte nicht nur Sachen für sich selbst, sondern nähen auch für Einrichtungen, wie Krankenhäuser und Kinderheime. Gerade, wenn es darum geht, Kinderherzen höher schlagen zu lassen, werden auch gern Spielsachen, wie zum Beispiel Plüschtiere genäht oder gehäkelt. Dabei brauchen doch gerade Spielsachen eigentlich ein CE-Zeichen, oder ist es bei Spenden anders?
Das Produktsicherheitsgesetz und seine Hürden
Das Produktsicherheitsgesetz sagt aus, dass es verboten ist, CE-pflichtige Produkte ohne CE-Kennzeichen auf dem Markt „bereitzustellen“. Es ist also komplett irrelevant, ob jemand für Spielzeug Geld verlangt, oder dieses kostenlos bereitstellt. Spielzeug, welches innerhalb der EU auf dem Markt bereitgestellt wird, benötigt zwingend ein CE-Zeichen. Dass es nicht mit einem einfachen Aufdruck getan ist, zeigt auch unser Gespräch mit Produktsicherheits-Beraterin Nadja Lüders von „CE für Spielzeug: mach's einfach!“. Bevor ein Spielzeug das CE-Zeichen tragen darf, muss es einige Tests durchlaufen. Denn das Produkt darf kein Risiko für das Kind darstellen. Die Durchführung der Sicherheitsbewertungen, der guten Herstellungsweise und der Tests muss dokumentiert werden und am Ende steht die Konformitätserklärung. Dafür wird zwar keine offizielle Stelle benötigt; der Aufwand und die Verantwortung ist aber dennoch groß.
Privatpersonen brauchen für selbstgefertigte Spenden kein CE-Zeichen
Allerdings gibt es eine Erleichterung für Privatpersonen. Das Produktsicherheitsgesetz gilt nur für Personen oder Unternehmen, die „im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt“ bereitstellen. Das Produktsicherheitsgesetz gilt daher nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Vereine. Wer hingegen privat Spenden näht, muss der Pflicht also nicht nachkommen.
Ganz ähnlich verhält es sich übrigens auch beim Spenden von Kleidung, die eine Textilkennzeichnung benötigt: Werden beispielsweise Onko-Mützen von Privatpersonen genäht, benötigen diese keine Textilkennzeichnung – sobald sich Spendenwillige in einem Verein organisieren hingegen schon.
Sandra May
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
du sprichst einen wichtigen Punkt an – hier muss man rechtliche Pflicht und praktische Handhabung unterscheiden.
Rechtlich gilt:
Die CE-Kennzeichnungspflicht greift nur, wenn ein Produkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt wird. Reine Privatspenden fallen grundsätzlich nicht darunter.
In der Praxis ist es aber oft so:
Öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Kitas nehmen Produkte ohne CE-Kennzeichnung häufig nicht an. Hintergrund ist weniger eine gesetzliche Pflicht für die spendende Person, sondern vielmehr die Haftungs- und Organisationsverantwortung der Einrichtung.
Die Einrichtungen müssen sicherstellen, dass eingesetzte Produkte bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen – und die CE-Kennzeichnung dient hier als einfacher, standardisierter Nachweis.
Antworten
Ihre Antwort schreiben