Privatpersonen brauchen für selbstgefertigte Spenden kein CE-Zeichen
Allerdings gibt es eine Erleichterung für Privatpersonen. Das Produktsicherheitsgesetz gilt nur für Personen oder Unternehmen, die „im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt“ bereitstellen. Das Produktsicherheitsgesetz gilt daher nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Vereine. Wer hingegen privat Spenden näht, muss der Pflicht also nicht nachkommen.
Ganz ähnlich verhält es sich übrigens auch beim Spenden von Kleidung, die eine Textilkennzeichnung benötigt: Werden beispielsweise Onko-Mützen von Privatpersonen genäht, benötigen diese keine Textilkennzeichnung – sobald sich Spendenwillige in einem Verein organisieren hingegen schon.
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