Privatpersonen brauchen für selbstgefertigte Spenden kein CE-Zeichen
Allerdings gibt es eine Erleichterung für Privatpersonen. Das Produktsicherheitsgesetz gilt nur für Personen oder Unternehmen, die „im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt“ bereitstellen. Das Produktsicherheitsgesetz gilt daher nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Vereine. Wer hingegen privat Spenden näht, muss der Pflicht also nicht nachkommen.
Ganz ähnlich verhält es sich übrigens auch beim Spenden von Kleidung, die eine Textilkennzeichnung benötigt: Werden beispielsweise Onko-Mützen von Privatpersonen genäht, benötigen diese keine Textilkennzeichnung – sobald sich Spendenwillige in einem Verein organisieren hingegen schon.
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du sprichst einen wichtigen Punkt an – hier muss man rechtliche Pflicht und praktische Handhabung unterscheiden.
Rechtlich gilt:
Die CE-Kennzeichnungspflicht greift nur, wenn ein Produkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt wird. Reine Privatspenden fallen grundsätzlich nicht darunter.
In der Praxis ist es aber oft so:
Öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Kitas nehmen Produkte ohne CE-Kennzeichnung häufig nicht an. Hintergrund ist weniger eine gesetzliche Pflicht für die spendende Person, sondern vielmehr die Haftungs- und Organisationsverantwortung der Einrichtung.
Die Einrichtungen müssen sicherstellen, dass eingesetzte Produkte bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen – und die CE-Kennzeichnung dient hier als einfacher, standardisierter Nachweis.
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