Die Grundpreisangabe im Online-Shop ist ein alter Hut: Werden Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft, so muss eine Preisangabe pro Größeneinheit erfolgen. Damit soll die Vergleichbarkeit bei unterschiedlichen Füllmengen gewährleistet werden.
Aktuell wird allerdings nicht die fehlende Grundpreisangabe, sondern die Falsche abgemahnt. Konkret geht es dabei um die Einbeziehung des Abtropfgewichtes.
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