Wer einen Online-Shop betreibt, der weiß: Informationspflichten gibt es nicht zu wenige. Manchmal gelten sie allgemein, manchmal sind sie produktbezogen und gelten damit nur in bestimmten Fällen. Wird hier nicht sauber gearbeitet, kann schnell eine Abmahnung im Briefkasten landen. Immer wieder einmal fragen Online-Händlerinnen und -Händler, ob das Verpackungsgesetz eine Pflicht aufstellt, darüber zu informieren, dass man seine Systembeteiligungspflicht wahrnimmt oder für das Verpackungsregister LUCID registriert ist.
Zeit, das zu klären – in unserem „Wir wurden gefragt“. Soviel vorweg: Die Antwort ist klar und auch ein Abmahnrisiko besteht in bestimmten Fällen.
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wir restaurieren kleinere Möbel wie Garderoben ...
und verkaufen sie online, verwenden dafü bereits gebrauchte neutrale Kartons, die schon im Umlauf waren, also beim Endverbraucher.
Müssen wir uns nun registrieren?
danke im Vorraus
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Antwort der Redaktion
Lieber Leser,
vielen Dank für deinen Kommentar. Wirf gerne einen Blick in unseren Artikel zum Thema: onlinehaendler-news.de/.../...
Beste Grüße
die Redaktion
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Wer gutes tut oder bezweckt, sollte nicht darum kämpfen müssen, nicht bestraft zu werden!
Aber so ist es leider nicht mehr. Wir leben in einer Zeit, wo gute Entscheidungen und Taten missachtet werden und von einzelnen Menschen versucht wird, diese zu verhindern. (ein Beispiel von vielen: Kaptänin Rackete)
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danke für den interessanten Beitrag. Ich habe bei meinem kleinen online-shop im Textfeld beim Start 2019 den Vermerk eingefügt, dass ich laut Verpackungsvero rdnung bei Licid unter der Nr....
registriert bin, intuitiv war das meine Reaktion auf die ständige Abmahnerei von der ich ständig höre. Ich dachte mir, das wäre angebracht um sofort entsprechende Transparenz aufzuzeigen.
War das jetzt falsch und droht mir aufgrunddessen jetzt u.U. eine Abmahnung?
Etwas verwirrend...
Vorab danke für eine Antwort.
Grüße
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Antwort der Redaktion
Liebe Leserin,
danke für dein Interesse! Werbliche Hinweise auf Systembeteiligu ng und Registrierung sollten nicht erfolgen, möchte man entsprechende Risiken vermeiden. Bestimmte Darstellungsfor men können wir an dieser Stelle leider nicht beurteilen. Wende dich aber gerne an die Händlerbund Rechtsberatung!
Beste Grüße
die Redaktion
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Viele Grüße
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Antwort der Redaktion
Liebe Sunny,
das gilt ebenso für Ebay Shops oder Shops auf anderen Marktplätzen.
Beste Grüße
die Redaktion
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Gruß
Rüdiger König
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Antwort der Redaktion
Lieber Herr König,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Das Verpackungsgese tz richtet sich nicht nur an jene Händlerinnen und Händler, die mit Verpackungen handeln, sondern insbesondere auch an jene, die Verpackungen erstmals mit Ware befüllen und in Verkehr bringen.
Werfen Sie gerne einen Blick auf die Händlerbund-Wis senseite: haendlerbund.de/.../...
Natürlich können Sie sich auch gerne an unsere Rechtsberatung wenden.
Beste Grüße
die Redaktion
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das ist interessant; tatsächlich dachte ich bisher immer, es sei Pflicht, diese Siegel im Shop zu zeigen.
Ist es also am sichersten, Siegel und Entsorgungs-Hin weise komplett zu entfernen? Auch wenn sie im Bereich der allgemeinen Shopinformation en abgebildet werden - ab wann gilt die reine Abbildung als Werbung?
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Antwort der Redaktion
Liebe Leserin,
es freut uns, dass wir Ihnen nützliche Informationen liefern konnten. Um unnötige Risiken zu vermeiden, empfiehlt der Händlerbund seinen Mitgliedern, entsprechende Hinweise oder Siegel grundsätzlich nicht zu verwenden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass sich dies ausschließlich auf die Themen der Systembeteiligu ng bzw. Registrierung für LUCID bezieht, nicht aber auf Entsorgungshinw eise. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Händlerbund!
Beste Grüße
die Redaktion
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