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Lohn in Quarantäne bald nur noch für Geboosterte?

Veröffentlicht: 31.01.2022
imgAktualisierung: 02.02.2022
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 3 Min.
31.01.2022
img 02.02.2022
ca. 3 Min.
Geld und Impfdosis
© Jolanta Mosakovska / Shutterstock.com
Niedersachen und Bayern wollen Kontaktpersonen, die in Quarantäne müssen und keine Boosterimpfung haben, keinen Lohn zahlen, wenn sie in Quarantäne müssen.


Bereits jetzt ist es so, dass ungeimpfte Personen, die in Quarantäne müssen, keinen Verdienstausfall entschädigt bekommen. Niedersachsen plant nun diese Regeln zu verschärfen und bei einem Quarantänefall einen Verdienstausfall nur noch den Leuten zahlen, die auch die dritte Impfung, den sogenannten „Booster” erhalten haben, wie der Spiegel berichtet. Diese Regelung betrifft nicht einen Verdienstausfall bei einer tatsächlichen Infektion und einer Covid-19-Erkrankung. Geimpfte wie Ungeimpfte können sich weiterhin bei einem tatsächlichen Krankheitsfall auf dem gewohnten Weg beim Arbeitgeber krankmelden und bekommen weiterhin Lohn.

Die SPD-Politikerin Daniela Behrens sagte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, dass sie sich den 1. März als Stichtag vorstellen kann. Sie begründete die Überlegung mit Fairness gegenüber der bereits vollständig geimpften Bevölkerung. Den Steuerzahlern könne man es nicht weiter zumuten, den Verdienstausfall mitzutragen, wenn dieser durch eine Auffrischungsimpfung hätte vermieden werden können. Es seit mittlerweile möglich überall einen Impftermin zu bekommen, so Behrens. 

Überlegungen auch in Bayern

Auch Bayern denkt über eine Verschärfung nach. Eine Entschädigung für einen Verdienstausfall soll dann nicht gezahlt werden, wenn die Impfung „im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde“. 

Die STIKO empfiehlt im Moment allen Personen ab zwölf Jahren eine Auffrischungsimpfung, nach einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorangegangenen Impfung. 

Regelung nach dem Infektionsschutzgesetz grundsätzlich möglich

Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ist es möglich, die Regelung zu verschärfen, da das Infektionsschutzgesetz eine solche Regelung vorsieht. Denn in § 56 IfSG heißt es, dass eine Entschädigung nicht gezahlt wird, wenn durch die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung der Verdienstausfall hätte vermieden werden können. 

Allerdings müssten laut dem Gutachten die obersten Landesbehörden eine öffentliche Empfehlung zur Auffrischungsimpfung aussprechen, damit es sich um eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes handelt. 

Personen, denen aus medizinischen Gründen keine Impfung empfohlen wird, sind von der Regelung selbstverständlich ausgenommen.

Veröffentlicht: 31.01.2022
img Letzte Aktualisierung: 02.02.2022
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Rainer Kratzer
03.02.2022

Antworten

Na ja, das beweist einmal mehr, dass bei der Impfung Unsummen an Geld verdient werden! Wie sonst ist es erklärbar, dass jemand der schon viele Kosten durch 3-malige Impfung verursacht hat und mittlerweile nachgewiesenerm aßen genauso häufig in Quarantäne muss wie ein Ungeimpfter dann weiter sein Geld erhält. Und der gesunde Ungeimpfte, der den Staat bisher nicht belastet hat erhält nichts? Für den wäre ja was übrig ;-)
Ich bin kein Impfgegner - ich bin nur dagegen, dass man "alle über einen Kamm schert"!
Man ist noch nie auf den Gedanken gekommen, einem Raucher die irgendwann nötige kostenfreie Behandlung zu verweigern. Im letzten Jahr sind knapp 130.000 Raucher in Deutschland gestorben. So viele Menschen sind während der gesamten Pandemie in Deutschland noch nicht an Corona gestorben!
Warum soll ich mich mit 61 Jahren impfen lassen? Ich hatte bereits Corona - davor war ich fast 40 Jahre nicht krank! Ich habe noch nicht einmal einen "Hausarzt". Brauche ich auch nicht. Mein Immunsystem hat nun 61 Jahre lang gute Arbeit geleistet, warum soll ich ihm jetzt mit einer "notafallzugela ssenen" Impfung ins Handwerk pfuschen?
Man zwingt ja auch keinen der auf dem Berg wohnt, eine Versicherung gegen Hochwasser abzuschließen - wogegen es für einen im Tal ansässigen sicher Sinn macht. Also soll das jeder selbst entscheiden. Und da wir ein Sozialstaat sind sollte auch jeder das Geld erhalten - ob geimpft oder nicht!