Schon seit Jahren boomt der Online-Verkauf von Lebensmitteln und erreicht immer weiter neue Höhen. Auch die Coronapandemie hat ihren Beitrag dazu geleistet, dass immer mehr Menschen nicht nur Küchengeräte und Textilien im Internet bestellen, sondern auch Lebensmittel aus dem Netz immer gefragter sind.
Doch der Verkauf von Lebensmitteln unterliegt speziellen rechtlichen Vorgaben und Kriterien. So regeln bestimmte Gesetze genau, wie mit Lebensmitteln gehandelt werden darf. Erst im August des vergangenen Jahres gab es eine gesetzliche Änderung, mit dem Ziel den Online-Handel mit Lebensmitteln genauer zu überwachen. Welche Änderungen das sind und was sonst noch zu beachten ist, erklären wir in diesem Beitrag.
Kommentar schreiben
Antworten
in Ihrem Artikel: Lebensmittel rechtssicher im Internet verkaufen – so geht es haben Sie unter "Verschärfte Regelungen für den Online-Handel" folgendes vermerkt:
Rückverfolgbarkeitsinformationen sind ab dem 1. September 2022 im Bedarfsfall grundsätzlich binnen 24 Stunden und elektronisch an die zuständigen Behörden zu übermitteln.
Verstehe ich das richtig, dass man ab diesem Zeitpunkt den Behörden im Bedarfsfall innerhalb 24 Stunden übermitteln muß, an welche Kunden ein Lebensmittel mit bestimmter Charge und MHD verkauft wurde?
Es wäre prima, wenn Sie hierzu eine Rückmeldung geben könnten,
mit freundlichen Grüßen
Karin Huber
___________
Antwort der Redaktion:
Hallo Frau Huber,
Bei den Rückverfolginfo rmationen handelt es sich nicht um Informationen, an wen die Lebensmittel verkauft wurden, sondern wer im Vorhinein, beispielsweise bei der Produktion oder der Lieferkette mit dem Lebensmittel zu tun hatte.
Ich hoffe wir konnten Ihnen weiter helfen.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben