Am 1. Dezember tritt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft. Die neue Verordnung löst damit das TMG und das TKG ab. Außerdem werden Regelungen der E-Privacy-Richtlinie umgesetzt, diese betreffen vor allem die Cookie-Banner. Wirklich große Änderungen für Online-Händler sind durch das TTDSG allerdings nicht zu erwarten, da zum Großteil nur das umgesetzt wird, was ohnehin schon galt.
Das TTDSG regelt den Datenschutz in der Kommunikation. Dazu gehören Bestimmungen, zum Fernmeldegeheimnis und zum Umgang mit personenbezogenen Daten, bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten und Telemedien.
Kommentar schreiben