Am Donnerstag hat die Europäische Kommission den Weg für eine Verlängerung von benötigten Corona-Staatshilfen für Unternehmen geebnet. Das entsprechende Rahmenwerk ist nach Angaben von Reuters um ein halbes Jahr, das heißt bis zum 30. Juni 2022, verlängert und darüber hinaus erweitert worden. Das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin zeigte sich zufrieden und ließ in einer offiziellen Meldung verlauten: „Die Bundesregierung begrüßt die Verlängerung sowie insbesondere, dass die Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen erneut erhöht wurden.“
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Schritt: „Die Pandemie-Lage ist leider in vielen europäischen Ländern wieder sehr ernst. Daher ist es richtig, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten Flexibilität gewährt. Wir dürfen die wirtschaftliche Stabilisierung der letzten Monate nicht gefährden.“ Er verwies darauf, dass man Unternehmen und Beschäftigte weiterhin unterstützen und die „Corona-Hilfen in Deutschland bis Ende März 2022 verlängern“ werde. Laut Reuters ist davon auszugehen, dass im Zuge der Bund-Länder-Beratungen eine Verlängerung in Deutschland um zunächst drei Monate bis eben Ende März zu erwarten sei.
Im Einzelnen sieht der veränderte Beihilferahmen unter anderem Folgendes vor:
- Die Obergrenzen für Kleinbeihilfen werden auf 2,3 Millionen Euro erhöht. Bisher lagen sie bei 1,8 Millionen Euro. Im Fischerei-/Aquakultursektor sowie Agrarsektor liegen die neuen Obergrenzen bei 345.000 Euro (statt 270.000 Euro) und 290.000 Euro (statt 225.000 Euro).
- Die Fixkostenhilfe erhält eine neue Obergrenze von 12 Millionen statt 10 Millionen Euro.
- Zudem gebe es weitere Möglichkeiten zur Restrukturierung von Krediten.
- Zwei neue Förderinstrumente werden darüber hinaus eingeführt: „Investitionshilfen für einen nachhaltigen Wiederaufbau“ sowie „Liquiditätshilfen“.
Kommentar schreiben