1. Wer haftet für einen entstandenen Schaden?
2. Kann das Transportrisiko übertragen werden?
3. Welche Rechte hat der Verbraucher?
4. Wem muss der Schaden gemeldet werden und wann?
5. Wer trägt die Beweislast für Transportschäden?
6. Wer trägt die Kosten für die Rücksendung und Nacherfüllung?
7. Wer haftet für Transportschäden bei der Rücksendung der Ware?
Kommt ein Paket bereits beschädigt beim Kunden an, ist das zunächst nicht nur ärgerlich, sondern zieht auch noch viele Fragen nach sich. Denn auch die beste Verpackung verhindert manchmal nicht, dass ein Produkt zu Bruch geht. Nicht nur der Kunde, sondern auch der Händler steht dann vor der Frage, wer eigentlich für den entstandenen Schaden haften und aufkommen muss. Damit es auf beiden Seiten nicht zu Unstimmigkeiten und Ärger kommt, erklären wir in diesem Beitrag, welche Rechte und Pflichten bei Transportschäden zu beachten sind.
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ich habe letzte Woche ein Packet mit einem Schokobrunnen erhalten, das schlecht verpackt durch den Transport ca 20 cm aufgeschlitzt war. Das Kabel liegt sichtbar frei und wir wissen nicht, ob der Schokobrunnen funktioniert. Den Artikel haben wir nicht ausgepackt und daraufhin überprüft. Ich habe dem Händler den Transportschade n mitgeteilt und wollte ein Retourenetikett von ihm zugeschickt bekommen. Aber er weigert sich. Ich solle auf eigene Kosten den Artikel zurücksenden. Fotos von dem „Verpackungssch aden“ hat er erhalten. Wie ist die Rechtslage? Viele Grüße und vielen Dank.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Frau Lindtner,
tatsächlich muss der Verkäufer in Vorschuss gehen, wenn überprüft werden soll, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. In diesem Artikel onlinehaendler-news.de/.../... haben wir das Problem einmal genauer unter die Lupe genommen.
Alles Gute und viele Grüße,
die Redaktion
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darf ein Käufer, auch wenn er vom Verkäufer gebeten wird die Ware anzunehmen, dennoch ablehnen (Annahmeverweig erung), wenn ein Transportschade n entstanden ist?
Hintergrund: Es ist sicherer einen Teil der bestellten (zerbrechlichen ) Ware nachzuliefern, als immer den kompletten Bestellumfang.
Hätte der Verkäufer auch ein Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn bei erneuten Lieferungen zu Transportschäde n kommt?
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Antwort der Redaktion:
Hallo Tobi,
eine Einzelfallprüfu ng ist uns als Redaktion leider nicht möglich, da man dazu eine AGB Prüfung vornehmen müsste.
Alles Gute
die Redaktion
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Miete Dir einen Laden und erziel Deinen Umsatz mit direktem Kundenumgang.
Aber sicher magst Du das auch nicht tun wollen. Also: aufhören zu jammern, es kommt sowieso noch dicker....
bis wair alles dahin sind....
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Rügefristen o.ä. gibt es für Käufer nicht. Dieser hat ein fast uneingeschränkt e Quengel- und Schikanerechte
Versanddienstleister stehlen sich davon. Eine Klage gegen diese führt zur Kündigung.
Händler bekommen immer mehr Pflichten und immer weniger Rechte.
Käufer bekommen immer mehr Rechte und immer weniger Pflichten.
Versanddienstleister stehlen sich davon.
Hätten Händler doch nur eine Lobby.
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