Der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeitergeld ist bis Ende des Jahres verlängert worden. Das Kabinett stimmte einer Verordnung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil zu, berichtete die Tagesschau.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Bedingungen zu Kurzarbeitergeld vereinfacht. Nur zehn Prozent der Beschäftigten des Betriebes mussten vom Arbeitsausfall betroffen sein, damit der Betrieb Kurzarbeitergeld anmelden konnte. Außerdem erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern weiterhin die Sozialbeiträge bei Kurzarbeit in voller Höhe. Damit will der Bund Arbeitsplätze sichern. Gegenüber der Tagesschau sagte Hubertus Heil, dass es sich bei Kurzarbeit um das effektivste wirtschaftspolitische Instrument in der Krise handle.
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