Corona-Ausnahmeregeln für Kurzarbeit bis Ende des Jahres verlängert

Veröffentlicht: 17.09.2021
imgAktualisierung: 17.09.2021
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
17.09.2021
img 17.09.2021
ca. 2 Min.
Antrag Kurzarbeitergeld
© michaket / Shutterstock.com
Das Kabinett hat dem Atrag des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil zugestimmt und die Sonderregeln für Kurzarbeitergeld verlängert


Der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeitergeld ist bis Ende des Jahres verlängert worden. Das Kabinett stimmte einer Verordnung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil zu, berichtete die Tagesschau.

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Bedingungen zu Kurzarbeitergeld vereinfacht. Nur zehn Prozent der Beschäftigten des Betriebes mussten vom Arbeitsausfall betroffen sein, damit der Betrieb Kurzarbeitergeld anmelden konnte. Außerdem erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern weiterhin die Sozialbeiträge bei Kurzarbeit in voller Höhe. Damit will der Bund Arbeitsplätze sichern. Gegenüber der Tagesschau sagte Hubertus Heil, dass es sich bei Kurzarbeit um das effektivste wirtschaftspolitische Instrument in der Krise handle. 

Planungssicherheit für Unternehmen 

Durch Kurzarbeit soll die Arbeitslosigkeit verhindert werden. Auch wenn sich viele Branchen inzwischen von der Krise erholt haben und die Anzahl derjenigen, die von Kurzarbeit betroffen sind, gesunken ist, seien viele Unternehmen weiterhin von Einschränkungen betroffen. Dazu zählt vor allem die Unterhaltungsbranche, die Reise- und Tourismusbranche, sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe. Durch die Verlängerung der Kurzarbeiterregeln soll den Betrieben Planungssicherheit geboten werden. Angesichts der Delta-Variante ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer abzuschätzen, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie in den Herbst und Wintermonaten noch haben wird. 

Wer von Kurzarbeit betroffen ist, erhält mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Bei mindestens einem Kind erhöht sich der Betrag auf 67 Prozent. 

Lob und Kritik

Die Gewerkschaftsseite befürwortet die Regelungen des Kurzarbeitergeldes, allerdings fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund eine Erhöhung der Bezüge. Kritik gab es hingegen von Ökonomen und dem Maschinenbauverband. Ökonomen verweisen darauf, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften in vielen Bereichen derzeit ansteige und die Kurzarbeit abnehme. Der Maschinenbauverband VDMA sieht in der Sonderregelung eine unnötige Verlängerung des Krisenmodus. Im Hinblick auf die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes halten sie die Entscheidung des Kabinetts für „überflüssig“. 

Veröffentlicht: 17.09.2021
img Letzte Aktualisierung: 17.09.2021
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben