Nicht immer läuft im Handel alles am Schnürchen: Mal dreht das Paket noch eine Extrarunde auf dem Weg zum Kunden, mal fällt dem Besteller ein, dass er schon mehrere Jahre nicht mehr unter der angegebenen Anschrift wohnhaft ist. Aber auch mit der Ware selbst kann etwas schiefgehen. Zum Beispiel funktioniert der verkaufte Kopfhörer nach zwei Wochen nur noch auf einer Seite.
Letzteres ist unter Umständen ein Fall für die Gewährleistung. Insbesondere für Online-Händler spielt hier das Thema Versandkosten eine Rolle. Denn irgendwie muss die angeblich mangelhafte Sache überprüft werden, und die reparierte oder Ersatzware auch zum Käufer kommen. Wir wurden gefragt: Wer ist für die Versandkosten im Gewährleistungsfall zuständig? Und ändert sich etwas mit der Rechtslage durch die Warenkaufrichtlinie, deren Umsetzung zu Beginn 2022 in Kraft tritt?
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Verkäufer war sich eines Mangels nicht bewusst.
es wurde per Paypal mit Käuferschutz bezahlt.
Rückerstattung des Geldes inklusive Versandkosten vom Verkäufer zum Käufer ist kein Problem.
WER aber trägt die Rücksendekosten?
Vielen Dank
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Antwort der Redaktion
Hallo Ollie,
auch der private Verkäufer muss für Sachmängel aufkommen und im Zweifel die Rücksendekosten tragen.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo Anja,
wir nehmen an, dass es sich nicht um einen Garantie-, sondern um einen Gewährleistungs fall handelt?
Wenn es sich um einen Gewährleistungs fall handelt, werden alle Kosten erstattet, also auch die ursprünglichen Versandkosten.
Handelt es sich doch um einen Garantiefall, so musst du in die Garantiebedingu ngen schauen.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Auch wenn ein Rücksendeschein beigelegt ist, muss die Rücksendung ja auch irgendwie zum Paketdienst gebracht werden.
Wenn die Ware für den transport in ÖPNV nicht geeignet ist (Kleinmöbel), oder z.B. bei einer motorischen Einschränkung des Käufers.
Muß der Verkäufer dann zusätzliche Kosten (z.B. anfallende Zusatzkosten für die Abholung durch einen Paketdienst
oder sogar eine Taxifahrt) tragen?
Natürlich wäre der Verkäufer beim Melden des Gewährleistungs falles über diese Einschränkungen informiert.
Um die Kosten möglicht niedrig zu halten.
Gibt es hierzu Gesetze oder Rechtsprechung?
Leider finde ich nichts zu diesem Thema.
Und wenn die Kosten vom Verkäufer zu tragen sind, wie kann ich durchsetzen, daß er dann in Vorkasse tritt?
Vielen Dank
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Antwort der Redaktion
Hallo Waldemar,
bei sperriger Ware, die nicht ohne Weiteres selbst versendet werden kann, müssen Händler:innen die Abholung organisieren. Dazu gibt es auch ein EuGH-Urteil:
onlinehaendler-news.de/.../...
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo,
das kommt darauf an, wo der Händler sitzt, ob dann entsprechende AGB-Regelungen Anwendung finden und und und. In aller Regel muss aber der Händler den Rückversand im Gewährleistungs fall zahlen. Wende dich im Zweifel an die Verbraucherzentrale.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Der Kaufpreis der mangelhaften Ware wurde mir als Verbraucher erstattet und die Versandkosten hat der gewerbliche Verkäufer einbehalten. Wie ist die Rechtslage?
Dies fehlt leider in dem sehr informativen Artikel
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Antwort der Redaktion
Hallo Bettina,
wenn der Händler den Mangel eingeräumt hat, muss er natürlich auch die Versandkosten erstatten.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Der gewerbliche Verkäufer erstattet dem privaten Käufer den Kaufpreis.
Muss er auch die in der Kauf-Rechnung aufgeführten ersten Versandkosten zum Käufer erstatten?
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Auf meine Nachfrage - ob er mir Porto rückerstatten mag oder Retourenlabel zusendet - kommt keine Antwort. Ich habe allerdings hier für die Antwort keine Frist gesetzt.
Gibt es eine Art best-practices - was den Händler am ehesten dazu bewegen könnte mir ein Porto-Label zuzusenden? Danke und Gruß
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Antwort der Redaktion
Hallo Alex,
leider dürfen wir keine individuellen rechtlichen Ratschläge erteilen.
Unterstützung bekommst du aber zum Beispiel bei den Verbraucherzent ralen, www.verbraucherzentrale.de/... /
Beste Grüße
die Redaktion
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Ende 2021 kaufte ich mir einen Staubsauger von P... in einer Filiale von L... gekauft. Mit angeblich 900W und 99,9% Staubsaugung (Tierhaarsaugungs-Versprechen).
Der Sauger saugt aber nur auf Fließen gut und beim Teppich geht kaum etwas, es werden somit nur die Haare und Fusseln mit der Saugerbürste hin- und hergeschoben aber nichts gesaugt.
Ich meldete mich schon bei P.. aber die Dame der Hotline meinte nur kurz und bündig: Senden Sie es auf eigene Kosten an P... dort wird ein Kostenvoranschl ag gemacht, und wenn kein Mangel vorliegt müssen Sie die entstandenen Kosten selber zahlen.
Ist dies eigentlich rechtens?
Denn auch der Discounter L... bei welchem ich das Gerät kaufte, schiebt es nur zur Hotline von P...
Danke im Voraus für die Antwort,
Freundliche Grüße C.K.
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Antwort der Redaktion
Liebe C.K.,
leider können wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten.
Vielleicht kann dir aber eine Beratung bei der Verbraucherzent rale weiterhelfen: www.verbraucherzentrale.de/... /
Andernfalls müsste der konkrete Fall doch durch einen Anwalt beurteilt werden.
Beste Grüße
die Redaktion
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Hallo E. Verheugen,
vielen Dank für die Anfrage. Tatsächlich ist der Händler im Irrtum, denn wenn er einen Artikel verkauft hat, der scheinbar defekt ist, dann muss er für den kompletten Rückversand aufkommen. Ich gehe davon aus, dass Sie den Karton aus der Hinsendung nicht aufgehoben haben?
Es ist jedoch zu empfehlen, dass der Kunde seinerseits mitwirkt und sich eine Verpackung sucht, beispielsweise Füllmaterial aus kostenlosen Zeitungen nimmt sowie alte Kartons. Sollte dies unter keinen Umständen möglich sein, muss der Händler Ihnen natürlich Verpackungsmate rial zur Verfügung stellen und hierfür die Kosten tragen.
Wir hoffen auf eine schnelle, einvernehmliche Einigung.
Beste Grüße
Die Redaktion
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Liebe Grüße Ela
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Antwort der Redaktion
Hallo Ela,
in den meisten Fällen werden Produkte zurück gerufen, weil sie gravierende, sogar gefährliche Mängel aufweisen. In so einem Fall kannst du dich, sollte der Produktrückruf innerhalb der zweijährigen Gewährleistungs frist liegen, an den Verkäufer wenden und von deinen Gewährleistungs ansprüchen Gebrauch machen. Ist eine Nacherfüllung nicht möglich, muss das Geld zurück erstattet werden. Mehr dazu findest du bei der Verbraucherzent rale: verbraucherzentrale.de/.../....
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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