Die Coronapandemie ist noch nicht vorbei, daher wollen die Verantwortlichen der Regierung und der Bundesländer über weitere Maßnahmen beraten. Dabei soll es auch um eine erneute Homeoffice-Pflicht für Unternehmen gehen, wie Spiegel Online berichtet.
Die Idee des Bundesarbeitsministeriums: Liegt die bundesweite Corona-Inzidenz bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, müssen Unternehmen innerhalb einer Woche ihren Mitarbeitern wieder die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice anbieten – wie es bereits bis Ende Juni 2021 schon der Fall war. Mobiles Arbeiten sei eine bewährte und besonders effektive Maßnahme zur Reduzierung von Infektionsrisiken, heißt es aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Aufgrund der Vorbehalte aus der Wirtschaft sei es aber fraglich, dass der Vorschlag von Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz übernommen werde.
Außerdem stehen auch die Corona-Sonderregeln für Kurzarbeit auf der Agenda: Diese sollen bis zum Jahresende verlängert werden. Für alle Betriebe würden dann die herabgesetzten Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten. Zusätzlich sollen den Arbeitgebern ihre Beiträge zur Sozialversicherung bis Jahresende vollständig erstattet werden. Dabei wird mit Kosten von bis zu zwei Milliarden Euro gerechnet – je nach Pandemie-Entwicklung.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Alexander,
ja, das ist sehr richtig, dass es zwischen Homeoffice und Mobile Office bzw. mobilem Arbeiten einen rechtlichen Unterschied gibt. Die Aussage, dass „mobiles Arbeiten“ eine wirksame Maßnahme sei, stammt direkt aus der Quelle. Da derzeit die Details der Regelung (und ob sie tatsächlich so umgesetzt wird) noch nicht bekannt sind, können wir zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine näheren Informationen dazu geben.
Wir behalten das Thema aber im Auge und werden über alle neuen Maßnahmen, die die Regierung im Kampf gegen die Coronakrise ausarbeitet, berichten.
Viele Grüße
Die Redaktion
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