1. Mythos: Die strengen Voraussetzungen gelten nur bei Verbrauchern
2. Mythos: Bestandskunden darf ich ohne Erlaubnis anschreiben
3. Mythos: Die Einwilligung ist nur für „echte“ Newsletter nötig
4. Mythos: Es gibt auch andere Mittel und Wege...
5. Mythos: Der Kunde hat seine Mail-Adresse doch selbst hinterlassen
6. Mythos: Die Einwilligung gilt unbegrenzt
7. Mythos: Eine Checkbox für die Anmeldung reicht
8. Mythos: In jedem Newsletter ist ein Unsubscribe-Button nötig
9. Mythos: Abmeldungen können innerhalb von zehn Tagen bearbeitet werden
Quillt Ihr Postfach auch über von lästigen Werbe- oder gar Spam-Mails, stammend von Shops, bei denen man weder bestellt hat noch sich für einen Newsletter jemals angemeldet zu haben. Offenbar unterliegen diese Unternehmen auch den gängigsten Irrtümern oder ignorieren diese geflissentlich.
Das ist jedoch nach wie vor eine heikle Angelegenheit, denn man darf die Augen vor den Bußgeldern und Abmahnungen nicht verschließen. Hier sind es vor allem die Datenschützer und Empfänger, die sich die E-Mail-Flut nicht mehr bieten lassen. Es gilt aber nach wie vor, dass die vorherige und ausdrückliche Einwilligung des Adressaten erforderlich ist, um diesem eine Werbe-E-Mail zusenden zu dürfen. Liegt die Einwilligung nicht vor, stellt dies eine unzulässige Belästigung des Empfängers dar. So weit, so gut und sicherlich (zumindest in der Theorie) allen Webseitenbetreibern bekannt. Irrtümer gibt es aber offenbar immer noch jede Menge...
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Das bedeutet zum einem eine gigantische Abwanderung von Unternehmen wegen der absurden (nicht nur bei Mails) Gesetze in Deutschland und zeitgleich einen unfairen Wettbewerbsvort eil für alle Unternehmen die nicht in Deutschland sitzen.
Genau so zerstört man die deutsche Wirtschaft...
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