Abdeckung bei Naturkatastrophen: Elementarschadenversicherung notwendig
Eine gewöhnliche Gebäudeversicherung deckt Schäden von Hagel und Sturm – allerdings schützt sie nicht vor Hochwasserschäden. Hier benötigt man eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Mit Elementarschäden sind Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur verursacht werden, also Überschwemmungen, Vulkanausbrüche oder auch Erdbeben.Sie kann oft als Zusatz zur Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben lediglich rund 46 Prozent der deutschen Haushalte eine solche Elementarschadenversicherung.
Gewerbetreibende haben häufig eine Betriebsgebäudeversicherung, auch hier muss aber eine Elementarversicherung extra abgeschlossen werden, die bei Hochwasserschäden greift. Die Verträge können bei Unternehmern noch deutlich individueller gestaltet werden, wie Versicherungsrechtsexperte Götz Keilbar gegenüber dem Merkur sagte. Für Schäden, die nicht am Gebäude selbst entstanden sind, sondern das Inventar treffen, ist eine Inventarversicherung notwendig. Auch hier benötigt man eine Zusatzversicherung, die für Elementarschäden aufkommt.
Betroffene sollten jetzt möglichst schnell handeln und alle entstandenen Schäden dokumentieren, soweit dies möglich ist. Außerdem haben Betroffene eine so genannte Schadensminderungspflicht. Sie sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt.
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