Das Thema Werbekennzeichnung ploppt vor allem beim Thema Influencer-Marketing immer wieder auf. Grundlage für die Notwendigkeit der Werbekennzeichnung ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dort heißt es in § 5a Absatz 6 UWG:
„Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“
Demnach sind also nicht nur Influencer verpflichtet, eine Werbekennzeichnung vorzunehmen, sondern jeder, der geschäftsmäßig Inhalte verbreitet. Aber: Was bedeutet das in der Praxis für Online-Händler? Wann muss eine Werbekennzeichnung definitiv vorgenommen werden?
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Viele Grüße
Torsten
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verstehe ich das richtig: Als Ladenbesitzerin muss ich nicht Werbung dazu schreiben, wenn ich Marken und Produkte, die ich verkaufe, tagge?
Sowas wie: Es wird kalt, da helfen die Stiefel von Marke XY, die sind super.
Danke!
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Antwort der Redaktion:
Hallo Huberta,
wenn eigene Produkte mit einem Account des Unternehmens beworben werden, ist die Kennzeichnung nicht notwendig, da der Betrachter hier damit rechnet, dass es sich um Werbung handelt und es so nicht zu einer Täuschung kommen kann.
Viele Grüße
die Redaktion
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Um "Schleichwerbun g" muss man sich also grundsätzlich keine Gedanken machen?
Viele Grüße
Torsten
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Antwort der Redaktion:
Hallo Torsten,
wenn es sich um Werbung handelt, die einen kommerziellen Zweck verfolgt und für die eine Gegenleistung geflossen ist, sollte man aufpassen und dies auch kennzeichnen. Ansonsten ist das nicht notwendig.
Darauf verlassen, dass sich alle daran halten kann man sich natürlich leider nie.
Viele Grüße
die Redaktion
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