Kinderwagenketten, Plüschtiere und Greiflinge – auf Etsy und Co. tummeln sich viele Anbieter von Handmade-Produkten, die vor allem im Spielzeugsegment produzieren. Dabei fällt beim Durchscrollen durch die Angebote schnell auf: Rechtssicher sind viele mit Sicherheit nicht unterwegs. Mit Rechtssicherheit sind dabei nicht einmal die diversen Texte wie etwa AGB und Widerrufsbelehrung gemeint.
Vielmehr geht es um die rechtlichen Anforderungen, nach denen ein Spielzeug hergestellt sein muss, um in der EU als solches vertrieben werden zu dürfen. Zu lange Schnüre, zu kleine Bestandteile, falsche Materialien, fehlende Warnhinweise – die Liste ist lang. Aber: Warum halten sich gerade bei Spielzeug viele kleine Hersteller nicht an die Vorgaben? Weil ihnen viele Steine in den Weg gelegt werden. Über genau diese Steine haben wir uns mit der Produktsicherheits-Beraterin Nadja Lüders von „CE für Spielzeug: mach's einfach!“ unterhalten.
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Lg Jean
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Antwort der Redaktion
Liebe/r Jean,
die verschiedenen Teile der DIN 71 betreffen unterschiedlich e Bereiche von Herstellung über Materialien bis Gebrauch. Rechtlich vorgeschrieben ist aber, dass alle in der Europäischen Union verkauften Spielwaren und weitere bestimmte Produkte, die in direkten Kontakt mit Kindern kommen, diese Norm in Gänze erfüllen müssen.
Beste Grüße
die Redaktion
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