Justizministerium will strengere Regeln für Telegram

Veröffentlicht: 14.06.2021
imgAktualisierung: 15.06.2021
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.06.2021
img 15.06.2021
ca. 2 Min.
App-Symbol von Telegram und WhatsApp
© AlexandraPopova / Shutterstock
Justizministerium plant NetzDG Anwendung auch auf Telegram


Seit langem gibt es Beschwerden darüber, dass Telegram rechtsextreme Inhalte nicht löscht und so eine beliebte Anlaufstelle für rechte oder rechtsextreme Gruppen und Verschwörungstheoretiker geworden ist. Vor allem der Kanal von Attila Hildmann stand im letzten Jahr immer wieder in der Kritik. 

NetzDG soll für Ordnung sorgen

Damit auf den großen sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und Co. die Regeln, was ins Netz gestellt werden darf, auch eingehalten werden, wurde 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingeführt.

Das NetzDG hilft der Rechtsdurchsetzung in sozialen Medien, in dem es die Anbieter dazu verpflichtet ein transparentes Verfahren zum Umgang mit Beschwerden zur Verfügung zu stellen. Das NetzDG stellt außerdem hohe Anforderungen an die Betreiber der Plattform, in welchem Zeitraum rechtswidrige Inhalte entfernt werden müssen. So soll sichergestellt werden, dass rechtswidrige Inhalte, wie rassistische und rechtsxtreme Beiträge möglichst schnell von den Plattformen gelöscht werden. 

Doch warum konnten bisher rechtswidrige Inhalte auf Telegram so einfach geteilt werden, ohne dass es die im NetzDG vorgesehenen Konsequenzen für Telegram gab?

Ob eine Anwendung unters NetzDG fällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Plattformen, die zur Individualkommunikation bestimmt sind, wie zum Beispiel WhatsApp, fallen nicht unters NetzDG.

Soziales Netzwerk oder Messengerdienst

Telegram unterscheidet sich mit seiner Funktion der öffentlichen Kanäle und Gruppen von Messengerdiensten die hauptsächlich zur Individualkommunikation bestimmt sind. Bei Telegram können in sogenannten öffentlichen Kanälen nur die Kanalersteller Nachrichten versenden. Die Teilnehmerzahl der Mitlesenden ist dabei unbegrenzt. In den Gruppenchats liegt die Höchstgrenze für Teilnehmer bei 200.000 (Zum Vergleich: In eine WhatsApp-Gruppe können lediglich 256 Teilnehmer). Daher liegt es nahe, dass Telegram ein soziales Netzwerk und nicht lediglich ein Messengerdienst ist. 

Von den Pflichten des NetzDG werden außerdem soziale Netzwerke befreit, die weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer im Inland haben. Bislang fiel Telegram unter die Grenze von zwei Millionen Nutzern. Das könnte sich in nächster Zeit ändern, wie unter anderem Golem.de berichtete. Das Bundesamt für Justiz geht davon aus, dass mittlerweile mehr als zwei Millionen Nutzer die Kanäle nutzen, dann würde das NetzDG auch für Telegram anwendbar sein. Den Betreibern von Telegram drohen dann hohe Strafen, wenn die Anforderungen des NetzDG weiter missachtet werden. Ob Telegram in rechten Kreisen dann weiterhin so beliebt wie bisher ist, bleibt abzuwarten. 

Veröffentlicht: 14.06.2021
img Letzte Aktualisierung: 15.06.2021
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
Kommentar schreiben

anna
17.10.2021

Antworten

Gestatte mi rdie Frage, warum anerkannte Virologen wie Prof. Dr. Bhakdi oder der Pathologe Dr. Arno Burkhardt mit ihren informativen Beiträgen sofort aus dem Netz genommem werden???
Michael
15.06.2021

Antworten

"Den Betreibern von Telegram drohen dann hohe Strafen" Ist den Betreibern, glaube ich, völlig egal. Und das auch zu Recht.
"Rechte Kreise" ist doch nur wieder ein Vorwand, ein freies Medium unter Kontrolle stellen zu können, um vorzuschreiben, was "echte" Nachrichten sind, was "fake" ist, usw.

Versteht mich nicht falsch. Es geht mir nicht darum, das rechtes Gedankengut nicht zensiert werden darf, aber wie toll dieses Supergesetz NetzDG funktioniert, kann man sehr gut seit dem letzten Jahr auf YT sehen, in dem alles zensiert wird, was nicht dem Mainstream entspricht. Ob das Rechts ist, oder nicht, ist zweitrangig.

Man sollte vielleicht eher mal die Rechten in den eigenen Reihen bekämpfen, wenn es wirklich nur darum geht. Polizei, Bundeswehr und selbst im Justizministeri um (Altnazis, die jahrzehntelang dort arbeiteten)
Michael
15.06.2021

Antworten

"So soll VERHINDERT werden, dass rechtswidrige Inhalte, wie rassistische und rechtsxtreme Beiträge möglichst schnell von den Plattformen gelöscht werden."

Müsste das nicht "So soll SICHERGESTELLT werden..." heißen ?

MfG Michael


__________________________

Lieber Michael,

danke für den Hinweis. Da ist uns tatsächlich ein Fehler unterlaufen. Die Stelle im Text wurde angepasst.

Beste Grüße,

die Redaktion