NetzDG soll für Ordnung sorgen
Damit auf den großen sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und Co. die Regeln, was ins Netz gestellt werden darf, auch eingehalten werden, wurde 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingeführt.
Das NetzDG hilft der Rechtsdurchsetzung in sozialen Medien, in dem es die Anbieter dazu verpflichtet ein transparentes Verfahren zum Umgang mit Beschwerden zur Verfügung zu stellen. Das NetzDG stellt außerdem hohe Anforderungen an die Betreiber der Plattform, in welchem Zeitraum rechtswidrige Inhalte entfernt werden müssen. So soll sichergestellt werden, dass rechtswidrige Inhalte, wie rassistische und rechtsxtreme Beiträge möglichst schnell von den Plattformen gelöscht werden.
Doch warum konnten bisher rechtswidrige Inhalte auf Telegram so einfach geteilt werden, ohne dass es die im NetzDG vorgesehenen Konsequenzen für Telegram gab?
Ob eine Anwendung unters NetzDG fällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Plattformen, die zur Individualkommunikation bestimmt sind, wie zum Beispiel WhatsApp, fallen nicht unters NetzDG.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
"Rechte Kreise" ist doch nur wieder ein Vorwand, ein freies Medium unter Kontrolle stellen zu können, um vorzuschreiben, was "echte" Nachrichten sind, was "fake" ist, usw.
Versteht mich nicht falsch. Es geht mir nicht darum, das rechtes Gedankengut nicht zensiert werden darf, aber wie toll dieses Supergesetz NetzDG funktioniert, kann man sehr gut seit dem letzten Jahr auf YT sehen, in dem alles zensiert wird, was nicht dem Mainstream entspricht. Ob das Rechts ist, oder nicht, ist zweitrangig.
Man sollte vielleicht eher mal die Rechten in den eigenen Reihen bekämpfen, wenn es wirklich nur darum geht. Polizei, Bundeswehr und selbst im Justizministeri um (Altnazis, die jahrzehntelang dort arbeiteten)
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Müsste das nicht "So soll SICHERGESTELLT werden..." heißen ?
MfG Michael
__________________________
Lieber Michael,
danke für den Hinweis. Da ist uns tatsächlich ein Fehler unterlaufen. Die Stelle im Text wurde angepasst.
Beste Grüße,
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben