Lösung über Hinweis?
Eine weitere Möglichkeit könnte ein Hinweis sein: „Produkt zurzeit leider nicht lieferbar.“ Ein transparenter Hinweis verdeutlicht jedenfalls, dass das Produkt gerade nicht lieferbar, grundsätzlich aber im Sortiment des Online-Händlers vorhanden ist. Damit könnte also die in der schwarzen Liste verlangte hinreichende Aufklärung des Konsumenten erfüllt sein. Damit diese auch wirklich erfüllt ist, kommt es aber entscheidend darauf an, wann der Hinweis erfolgt.
Die Nr. 5 der schwarzen Liste zielt auf „Waren- oder Dienstleistungsangebote“ ab. Auch wenn der Wortzusatz „Angebot“ den Anschein erweckt, dass damit Darstellungen mit Kaufoption gemeint sind, ist dem nicht so. Unter einem Angebot sind alle Darstellungen zu verstehen, die so hinreichend über das Produkt und dessen Preis informieren, dass eine geschäftliche Entscheidung getroffen werden kann (EuGH, Urteil vom 12.05.2011, C-122/10). Das betrifft im Zweifel eben auch schon die Katalogansicht eines Online-Shops, da bereits diese Eckinformationen, wie das erste Produktbild, Preis und Marke, genug Informationen enthalten, um eine Kaufentscheidung treffen zu können.
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Ich hatte folgendes Problem. Der von mir ausgewählte Laptop war bei einem großen Onlinehändler
zu einem guten Preis angeboten, aber "zur Zeit nicht lieferbar". Ich hatte es nicht eilig und habe meinen
Kauf entsprechend verschoben. Nach 3 Wochen war die Ware dann lieferbar, aber deutlich teurer.
Leider bei den Mitbewerbern auch. Das ist nicht nur ärgerlich, so können auch erhebliche Mehrkosten entstehen. So etwas sollte nach meiner Meinung nicht erlaubt sein. Es benachteiligt ja auch die Mitbewerber und verärgert die Kunden.
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Kapazität fertiggestellt sein. Der Kunde zahlt ja schon mit Vorkasse und wartet dann noch monatelang auf seine Wäre. Oder fängt die Produktion erst nach Einnahme der Gelder an?
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was sollen wir Händler den machen, wenn der Container Riese aus Asien im Sueskanal in den Sand gefahren wird und anschließend wird es beschlagnahmt. Liegt noch immer an der "Kette" (Schifffahtsausdruck)
Da kann doch kein Mensch eine Lieferzeit angeben, aber die Abmahner und die Gerichte
hauen uns wieder "in die Pfanne" weil sie keine Ahnung von Logistik haben.
tschüs
wolfgang aus Hamburg
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"Wenn" die Kunden wenigstens anrufen würden, klärt man sie ja i.d.R. auf. Warum soll ausgerechnet das wieder falsch sein, wenn man ihm dann das Produkt reservieren könnte und ihn zwischendurch informiert (sofern er sich überhaupt dazu entscheidet)?
Schlimmer ist allerdings, wenn die Kunden einfach nicht mehr lesen und einfach bestellen und bezahlen ("hat doch funktioniert und ist dann bestimmt auch lieferbar" "Nicht?, Das habe ich nicht gesehen." "Aber der Bestellknopf war doch grün." usw.) - solche Kunden machen mir ehrlichgesagt Angst, denn die werden bestimmt irgendwann von den Verbraucherschü tzern wieder in Schutz genommen.
Man kann schreiben was man möchte, die lesen einfach nicht mehr.
Klar, wir haben derzeit eine besondere Situation, aber wie sollen wir uns vor Kunden schützen, die aus reiner Verzweiflung & Nervosität (nichts mehr zu bekommen oder nicht mehr warten wollen) einfach bestellen?
Wie in anderen Ländern einfach alles aus dem Sortiment nehmen? Dann gibt es auch nichts mehr zu gucken, geht also auch nicht.
Kunden sollen und müßen wieder "lesen" lernen und nicht gleich zum Anwalt rennen (und schwarze Schafe sollen sich mal das UWG durchlesen).
Herzliche Grüße
Nils
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