Für den Zeitraum von Januar 2021 (beziehungsweise November 2020) bis Juni 2021 kann derzeit die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Die Anträge dafür müssen bis spätestens 31.08.2021 gestellt werden und umfassen grundsätzlich die Erstattung der Fixkosten abhängig von dem Umsatzeinbruch 2021 gegenüber dem Vergleichsmonat im Jahr 2019. Bei den Posten, die abgerechnet werden können, gab es jedoch im April einige Erweiterungen der Überbrückungshilfe III. Finanz-, Wirtschafts- und Innenministerium haben diese kürzlich konkretisiert. Wir fassen die Neuerungen zusammen.
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