Paket-Mail vom Zoll erhalten? Das steckt dahinter!

Veröffentlicht: 05.05.2021
imgAktualisierung: 05.05.2021
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
05.05.2021
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ca. 2 Min.
Unterwasserszene mit Phishing-Haken
© Jan-Willem Kunnen / Shutterstock.com
E-Mail-Nutzer melden dem Zoll aktuell, dass sie Zahlungsaufforderungen erhalten haben, die angeblich von Zollbehörden stammen sollen.


Der Güterverkehr mit dem Ausland ist zwar weitestegehend frei. Nichtsdestotrotz kommt man um die lästige Bürokratie nicht herum. Dabei führt kein Weg vorbei am Zoll, mit dem die meisten Importeure oder importierenden Händler schon ersten Kontakt bei der Beantragung der EORI-Nummer gesammelt haben dürften. Dann geht es mit der Zolltarifnummer weiter bis hin zur Einfuhrabfertigung für die Waren. Tatsächlich ist es aber äußerst unüblich, dass diese ganzen Formalitäten online, sprich per E-Mail, abgewickelt werden, wie es derzeit zahlreiche Verbraucher und Unternehmer erfahren müssen.

Zoll warnt eindringlich vor Phishing-Betrug

Die Menschen bestellen aufgrund der aktuellen Situation vermehrt online. Klar, dass das Warten auf die Lieferung groß ist. Das wiederum wird jedoch von Kriminellen ausgenutzt. Aktuell ist wieder eines der Schreiben im Umlauf, welches einen Zusammenhang zu einer vermeintlichen Lieferung, oft DPD, herstellen will. Hier wird, in verschiedenen Varianten, zunächst eine Paketnummer genannt. „Damit wir Ihr Paket liefern können, werden dem Importeur die Mehrwertsteuerkosten in Rechnung gestellt”, heißt es unter anderem in der Mail weiter.

Nach den Zollbestimmungen sei jede Einfuhr aus einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit einem Handelswert von einem Betrag X steuerpflichtig, wofür nun die Validierung des Paysafecard-Guthabens nötig sei. Um die vermeintliche Lieferung des Paketes zu ermöglichen, müssen nun die nicht bezahlten Zollgebühren beblichen werden. Dann folgt weiter unten in der Mail der für Kunden gefährlichste Schritt, indem die Anleitung samt Link zur Paysafecard-Zahlung erfolgt.

Diese E-Mail-Adressen werden in betrügerischer Absicht verwendet und stellen Phishing-Attacken dar. Der Zoll selbst warnt schon seit Jahren vor solchen Mails. Der Zoll empfiehlt, diese zu ignorieren und ohne weitere Aktion zu löschen.

So können Sie betrügerische Mails erkennen

Ausführliche Infos zur Frage, wie anhand welcher Merkmale Phishing-Mails und gefälschte Steuerschreiben erkannt werden können, gibt es vom Zoll. Unter anderem werden die amtlichen Schreiben wie Einfuhrsteuerbescheide und Zahlungsaufforderungen niemals per E-Mail versandt. „Der Zoll wird Sie niemals bitten, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und ein dortiges Formular auszufüllen.” Zudem sind offene Zahlungen ausnahmslos auf Konten der Bundeskasse bei der Deutschen Bundesbank zu leisten und niemals über einen Online-Bezahldienst.

Die Absender benutzen E-Mail-Adressen mit @Zoll-Endungen, die bei den Adressaten zunächst seriös wirken sollen. Beim Öffnen sollte jedoch schnell klar werden, wie wenig Sinn die Schreiben ergeben. Nicht zuletzt ist die Mail oft in mehr als schlechter Rechtschreibung und Grammatik verfasst und gar nicht selten liegt das Datum des vermeintlichen Schreibens in der Zukunft.

Veröffentlicht: 05.05.2021
img Letzte Aktualisierung: 05.05.2021
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Elisabeth Strüber
17.08.2022

Antworten

Ich lebe in der Schweiz.Für was darf der Zoll Geld verlangen?Für was Zollgebühren? Von was hängt es ab? Wieviel Zollgebühren man bezahlen muß?

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Antwort der Redaktion

Hallo,

dafür wenden Sie sich ab besten an die Zollbehörde in der Schweiz. In der Regel haben diese Webseiten, auf denen die Zollregelungen verständlich erklärt sind.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Hürrem
28.08.2021

Antworten

Warum nimmt Zoll Geld von mir wenn die Ware unter 150 € liegt das ist Betrug.