Kündigungsmodalitäten von Parship in der Kritik
Parship bietet seinen Kunden während der Vertragslaufzeit den Zugriff auf eine Online-Datenbank, über die ein gemeinsames Kennenlernen ermöglicht wird. Dieses Angebot ist eine Dienstleistung, die im Falle von Parship über ein Abomodell läuft, wobei die Basis-Mitgliedschaft kostenfrei ist. Der Kunde hat jederzeit das Recht, den Vertrag über die kostenlose Basis-Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Bei der kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft mit erweiterten Features handelt es sich jedoch um einen laufzeitabhängigen Vertrag, der eine Erstlaufzeit und eine automatisch verlängerte Folgezeit aufweist. Bei der Premium-Version ist eine fristlose Kündigung laut den AGB nicht möglich, sondern es muss regulär zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Bei der Frist wird es aus unserer Sicht schon etwas schwieriger für den Verbraucher, denn diese ergibt sich laut den AGB aus den „produktbezogenen Vertragsinhalten, die im Rahmen des Bestellvorganges” bestätigt werden.
Hat der Kunde diese Mail gelöscht, wird es für ihn schwer, die Frist nachzuvollziehen und zu berechnen sowie die Kündigungsbestätigung durch Parship zu kontrollieren. Sowohl die Erstlaufzeit als auch die automatische Verlängerung entsprechen den derzeit geltenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, teilte uns Jana Bogatz, Senior PR Manager bei Parship, auf unsere gestrige Anfrage jedoch mit.
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ich habe genau den Fall. Meine Mandantin hat am 27.01. diese 6monatige PremiumMitglied schaft gewählt. Sie dachte, dies laufe automatisch aus. Jetzt soll sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert haben.
Sie meinte, die habe gar keine Bestätigung mehr erhalten bei der Bestellung, wo sie auf die Kündigung hingewiesen wurde.
12 Wochen sind bei 6 Monaten mM zu lang! Und die Autos Verlängerung gleich um 1 Jahr auch.
Gibt es schon Neuigkeiten bzgl Musterfeststellungsklage?
Danke.
AL
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Antwort der Redaktion
Hallo Frau Lindemann,
nach unserem derzeitigen Kenntnisstand gibt es noch keine Neuigkeiten bzgl. einer Musterfeststell ungsklage. Die Verbraucherzent rale Bundesverband prüft noch das weitere Vorgehen.
Freundliche Grüße
die Redaktion
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