Paramount Pictures im Kampf um klingonische Sprache
Einen etwas kuriosen Streit hat die Filmproduktionsgesellschaft Paramount Pictures vor einigen Jahren im Zuge eines Urheberrechtsstreits ausgefochten: Damals befand sich das Unternehmen im Zwist mit Star-Trek-Fans, die einen Fan-Film drehen wollten, wobei Paramount die Urheberrechte an der klingonischen Sprache für sich beanspruchte. Diese Sprache wird in der fiktiven Star-Trek-Welt vom latent aggressiven Kriegervolk der Klingonen gesprochen.
Die konstruierte Sprache Klingonisch wurde in den 80er-Jahren von Paramount in Auftrag gegeben und daraufhin vom US-amerikanischen Sprachwissenschaftler Marc Okrand erfunden. Ziel war es, eine außerirdische Sprache für Star Trek zu kreieren, die nicht (wie sonst üblich) aus sinnlosen Lautfetzen bestand, sondern tatsächlich eine sinnvolle Basis hat und somit in verschiedenen Teilen der Reihe auch übereinstimmt. Da Paramount Auftraggeber der Sprache war, wollte das Unternehmen auch die entsprechenden Rechte.
Die Gegenseite argumentierte im Rechtsstreit, dass Paramount Pictures Klingonisch gar nicht für sich beanspruchen könne, dass sich rund um die Sprache eine rege Community gebildet habe und es sich mittlerweile um eine lebendige Sprache handele, die man eben nicht urheberrechtlich schützen könne. Um dieses Argument zu untermauern, plädierte ihr Anwalt auf Klingonisch: „Der Anwalt der klingonischen Fans, Marc Randazza, argumentiert in seinem Unterstützerbrief mit klingonischen Zitaten und sogar ganzen Büchern, die vom Englischen ins Klingonische übersetzt wurden“, berichtete PCGamesHardware damals. „Weiterhin habe es bereits Ehe-Schwüre auf Klingonisch gegeben, ein Kind spräche es sogar ‚muttersprachlich‘.“ Der Streit zwischen Filmfirma und Fans endete übrigens erst im Jahr 2017 mit einer außergerichtlichen Einigung.
Warner Brothers gegen Harry-Potter-Jünger
Dass sich die großen Filmstudios regelmäßig in die Schlacht stürzen, wenn es um den Schutz ihrer Marken geht, zeigt auch ein weiteres Beispiel abseits von Paramount Pictures: Der Branchenriese Warner Brothers, der Anfang der 2000er-Jahre die ersten Harry-Potter-Bücher von J. K. Rowling verfilmte, ging damals gegen zahlreiche inoffizielle Fanseiten vor, die sich dem Thema rund um den Zauberlehrling verschrieben hatten. Weil sie gegen das Urheberrecht verstießen, sollten sie ihre Domainnamen abgeben. Einer der juristischen Briefe ging etwa an eine 15-jährige Britin, die sich daraufhin an die Presse wandte und eine umfangreiche Berichterstattung anstieß. Ein 15-jähriges Mädchen aus Singapur, das auf seiner Fanpage unter anderem einen Chatroom, Rätsel und ein Wörterbuch mit Zaubertränken und -sprüchen präsentierte, erhielt sogar zwei rechtliche Schreiben, weil sie mit Abbildungen gegen geltendes Urheberrecht verstoße.
Warner Brothers kommentierte damals, dass solche Schritte üblich seien. Man „bedauere, wenn Fans die Absichten von Warner Brothers missverstünden“, schrieb der Tagesspiegel. Allerdings könne das Unternehmen eben „nicht wissen, ob die Betreiber zehn oder 40 Jahre alt seien und ob ihre Zukunftspläne der Marke Harry Potter schaden würden“.
Auch über die nächsten Jahrzehnte hinweg hatte Warner alle Hände voll mit urheberrechtlichen Auseinandersetzungen zu tun: Im Jahr 2018 zeigten sich beispielsweise viele Fans empört über das Vorgehen von Warner, da der Medienkonzern gegen lokale Harry-Potter-Fan-Festivals in den Vereinigten Staaten vorging. Konkret verbot das Studio u. a. die unautorisierte und vor allem kommerzielle Verwendung von Begrifflichkeiten wie Namen, Orte oder Objekte, die aus dem Harry-Potter-Universum stammen. Betroffen war zum Beispiel das „Wizarding Weekend“, welches 2016 als kleines Straßenfest in Ithaca, New York entstand und bereits 2017 mehr als 20.000 Besucher zählte. Auch in Atlanta, Texas oder am Chestnut Hill College in Philadelphia hätte es ähnliche Festivals gegeben, auf denen sich Fans des Zauberers zusammengefunden hätten, führte Moviepilot aus.
Unternehmen haben oft keine Wahl
Neben den genannten Fällen lassen sich noch eine ganze Reihe weiterer, ziemlich prominenter Streitigkeiten nennen, bei denen sich Firmen gegen die eigenen Fans gerichtet und diese damit in ihrer Fanfreude erschüttert haben. Die Frage, die sich dabei stellt: Warum gehen Unternehmen diesen Weg, wenn doch Fans eigentlich einen so positiven Effekt haben, Umsätze steigern und dem Image guttun?
Aus rechtlicher Sicht lässt sich die Frage offensichtlich recht einfach beantworten: Weil sie es müssen! „Dass Unternehmen zur Verteidigung der eigenen Marke teilweise auch gegen ,die Kleinen‘ ausholen, hat einen rechtlichen Hintergrund: Um den Schutz der Marke aufrecht erhalten zu können, muss diese ernsthaft benutzt werden“, weiß unsere Rechtsexpertin Sandra May. „Würden Unternehmen bei der Fremdverwendung ihrer Marken häufiger mal beide Augen zukneifen, würden sie die Verwässerung der eigenen Marke begünstigen. In einem Markenrechtsverfahren müsste sich ein solches Unternehmen zurecht den Vorwurf gefallen lassen, dass sie ihre eigenen Marken nicht ernsthaft verwenden und damit auch keinen Grund haben, diese zu schützen.“ Aus diesem Grund, so May weiter, sehen sich viele Firmen gezwungen, vehement gegen potenziell widerrechtliche Verwendungen ihrer Marken vorzugehen.
Der Ton macht die Musik
Während Unternehmen also in vielen Fällen gar keine andere Wahl haben, als Fans auf Urheberrechtsverletzungen hinzuweisen, muss es ein Motto der Stunde geben. Nämlich: Der Ton macht die Musik. Das Sprichwort mag vielleicht ob seines Alters überholt klingen, doch dies ändert nichts an seinem Wahrheitsgehalt. Fans von Sportvereinen, Musikbands, Filmen oder Unternehmen dürften in den allermeisten Fällen weder die Absicht haben, ihrem Fanobjekt zu schaden noch selbst in juristische Schwierigkeiten verwickelt zu werden.
Statt mit der sprichwörtlichen Machete (oder wahlweise der Kettensäge) eine juristische Schneise durch die Fanmassen zu schlagen, wäre es besser, die Fans über die Problematik zu informieren und gemeinsam Wege zu finden, diese zu lösen. Ein Aspekt, der dabei in der Praxis eine große Rolle spielen dürfte: Viele Unternehmen lassen Marken- oder Urheberrechtsverletzungen durch spezialisierte Anwälte prüfen, die unter Umständen nicht das nötige Feingefühl ausgebildeter Marketing-Experten besitzen und Abmahnungen bzw. juristische Schreiben als korrektes Mittel der Wahl betrachten. Das hat nichts mit bösem Willen, sondern ausschließlich mit juristischer Korrektheit zu tun.
Sicher wäre der ein oder andere Shitstorm ausgeblieben, hätten sich Marketing-Experten zwischengeschaltet, die mit Blick auf das juristische Ziel und die Durchsetzung der eigenen Rechte eben auch eine freundliche und verständnisvolle Kommunikation forciert hätten. An dieser Stelle zeigt sich wieder einmal, wie wichtig ein gutes, vielschichtiges und umfangreich gedachtes Marketing ist. Es lohnt sich, darin zu investieren. Dann klappt’s auch mit den Fans.
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