Die von der Regierung beschlossene bundeseinheitliche Notbremse stößt auf wenig Verständnis: Übersteigt ein Landkreis den Inzidenzwert von 100, greifen bundesweit Beschränkungen, wie Ausgangssperren, Schließungen des Einzelhandels und verschärfte Kontaktbeschränkungen. Das bedeutet, dass sich aufgrund der dann geltenden Ausgangssperre die Menschen zu Stoßzeiten vermehrt in Lebensmittelgeschäften tummeln, während etwa räumlich großzügig gestaltete Sportgeschäfte ihre Pforten geschlossen halten müssen.
Der Handel sieht darin eine klare Ungleichbehandlung und bereitet daher eine Verfassungsbeschwerde sowie Schadensersatzklage vor.
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--- Viel Grundwissen hat Herr von Preen nicht, oder woher bekommt er für sein Geschäft die Ware wenn er die Produktionsfirm en wegen Corona schließt. Vielleicht hat er es ja nicht mitbekommen, Fleischbetriebe wurden zwischenzeitlic h wegen Corona geschlossen ---
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ich würde gerne wissen, wie die Gruppe Händlern helfen Händlern bei Linked in heißt.
MfG
Petra Pellenz
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