Die Inhaber hinter den meisten bekannten Marken haben in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten sehr viel Geld, Zeit und Mühe in den Aufbau dieses Images gesteckt und damit die Bekanntheit des Unternehmens immens gesteigert. Auf der anderen Seite stehen Händler, für die die Marke ein wichtiges Keyword ist. Wer von diesem Ruhm profitieren will, kann damit aber gegen die Rechte dieser Markeninhaber verstoßen. In unseren diversen Abmahnmonitoren berichten wir daher immer noch in regelmäßigen Abständen über Abmahnungen, die durch die unberechtigte Nutzung jeglicher Art von fremden Marken ausgesprochen werden. Das zeigt, wie groß die Rechtsunsicherheit in Bezug auf das Ob und Wie beim Bewerben ist, wenn fremde Marken (also solche, die nicht dem Händler selbst gehören) genutzt werden sollen.
Für welche Marken überhaupt ein möglicher Schutz eingetragen werden kann und wie dies geht, haben wir bereits in einem ausführlichen Hintergrundartikel zu Eigenmarken erläutert.
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