Update 24.03.2021: Achtung! Dieser Artikel ist veraltet. Mittlerweile sind Bund und Länder in Sachen „erweiterte Ruhetage“ zurück gerudert. Der Beschluss vom Montag wurde aufgrund der vielen Unklarheiten als Fehler eingestuft.
Die Erweiterung der Ruhetage zu Ostern sorgt für viele Fragezeichen. Neben der Frage, wer eigentlich am Gründonnerstag und Karsamstag öffnen darf, stellen sich Arbeitgeber die Frage, wer eigentlich für entgangene Einnahmen und Lohnkosten aufkommt. Arbeitnehmer wollen natürlich wissen, was am Ende auf ihrem Lohnzettel steht.
Was bedeutet dieser Lockdown nun für Unternehmen? Welche Betriebe an Gründonnerstag und Karsamstag arbeiten dürfen, beantworten wir in unserem „Wir wurden gefagt: Welche Unternehmen dürfen an Gründonnerstag und Karsamstag arbeiten?“
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mittlerweile ist die Regierung zurück gerudert. Die erweiterten Ruhetage sind Geschichte: onlinehaendler-news.de/.../...
Mit besten Grüßen
Sandra aus der Redaktion
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und an Feiertagen 100% steuerfreie Zulagen. Sind diese Ruhetage zusätzliche Feiertage oder Sonntage?
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aktuell haben wir ein sehr hohes Aufkommen an Nachfragen, weswegen wir leider nicht auf jedes einzelne Kommentar eingehen können. Daher versuche ich in diesem Kommentar noch einmal die wichtigsten Punkte zu erklären:
Öffnen dürfen Betriebe nur dann, wenn diese auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Ein Bäcker kann am Gründonnerstag also möglicherweise Brötchen verkaufen. Karsamstag dürfen zusätzlich Lebensmittelhän dler im engeren Sinne öffnen. Das dürfte die üblichen Verdächtigen, wie Rewe, Kaufland, Lidl usw. betreffen. Getränkemärkte dürften auch erfasst sein. Geschlossen bleiben müssen entsprechend auch Apotheken, sofern diese nicht zum Notfallnetz gehören und daher auch an Sonn- und Feiertagen zur Sicherstellung der Grundversorgung öffnen dürfen. Ebenfalls geschlossen bleiben Friseure, Fußpfleger, Kosmetiker, Drogerien usw.
Restaurants hingegen müssen geschlossen bleiben. Ob To Go angeboten werden darf, wissen wir aktuell leider noch nicht sicher. Auch zu Lieferdiesten liegen uns keine Informationen vor. Hier kann es sein, dass jedes Bundesland seinen eignen Weg finden wird.
Arztpraxen, Therapeuten und Zahnärzte dürfen keinen Regelbetrieb aufnehmen. Wir gehen davon aus, dass die kassenärztliche n Vereinigungen selbstverständl ich zeitnah Bereitschaftsdi enste planen werden. Ob Patienten möglicherweise wichtige Facharzttermine dennoch wahrnehmen dürfen, ist derzeit noch ungewiss.
Die oft gestellte Frage nach den Urlaubstagen haben wir mittlerweile in diesem Artikel ergänzt: onlinehaendler-news.de/.../...
Zwar hat die Politik am Montag entschieden, dass es diese erweiterte Ruhezeit geben soll; wie die genauen Rechtsfolgen sind, ist aber aktuell noch offen, da noch keine gesetzliche Grundlage für die Umsetzung geschaffen wurde. Wir rechnen aber in den kommenden Tagen mit mehr Informationen und halten Sie auf unsere Blog natürlich auf dem Laufenden.
Mit besten Grüßen
Sandra aus der Redaktion
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Unsere Bundesregierung muss einen kompletten anderen Weg einschlagen damit das Deutsche Volk nicht weiter leidet und nicht bald Untergeht. Das Volk wird sich wehren. Im schlimmsten Fall mit gewallt.
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Wen will man denn da noch im Sept wählen?.
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Wer soll den Gründonnerstag bezahlen? Wie Sonn- und Feiertag? Wir zahlen Feiertage, aber keine Sonntage!
2 Haushalte - max. 5 Personen, bis 14-jährige zählen nicht?
Achtung: B117 verstärkt durch Kinder in der Kita verbreitet, die das Virus in die Familien "tragen".
Ich verstehe es nicht!!! Friseurtermin am 30.03. wurde noch nicht abgesagt und die Fußpflege, die ins
Haus kommt (in jedes Haus kommt) kommt wahrscheinlich auch am 31.03. ins Haus und wenn es im Aldi ein
Superangebot gibt, stecken 5-6 Köpfe am Wühltisch aneinander. Wo ist die Hygiene vom 1. Lockdown, desinfizierter Einkaufswagen wird übergeben und 10m² pro Kunde werden genau überprüft?
Ich bin kein Querdenker, aber Geradeausdenken fällt mir immer schwerer.
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