1. Wie funktioniert Affiliate Marketing?
2. Unterschied zum Influencer Marketing
3. Vertragliches: Der Vertrag zwischen Affiliate und Publisher
4. So muss ein Affiliate-Marketing-Vertrag aussehen
5. Darum hat Affiliate Marketing einen schlechten Ruf
6. Werbekennzeichnung ist nötig
7. Abgrenzung zu redaktionellen Inhalten
8. Wie funktioniert die Werbekennzeichnung bei Links und Bannern?
Der E-Commerce hat eine entscheidende Besonderheit: Der technische Fortschritt ist meist so rasant, dass Gesetzgeber und Gerichte nur verdutzt hinterherblicken können. So ist es beim Suchmaschinen-Marketing, bei Influencern oder eben auch beim Affiliate Marketing. Hier kommt kaum einer mit der rasanten Entwicklung hinterher und es herrscht oft jahrelange Unwissenheit und damit meist auch ein rechtsfreier Raum. Nichtsdestotrotz hat man jedoch in den letzten Jahren auch an deutschen Gerichten und hinter dicken Legislatur-Mauern vom Affiliate Marketing gehört und es zumindest ein Stück weit in rechtlich geordnete Bahnen gelenkt. Dieser Guide zeigt das Wichtigste beim Status quo.
Kommentar schreiben
Antworten
Ich persönlich setze überwiegend auf die Sternchen-Varia nte und zusätzlich einen Hinweis in den einführenden Angaben des Beitrags "Dieser Beitrag enthält Werbelinks / Werbung" und fühle mich damit bisher sehr sicher. Die Trennung redaktioneller Inhalte und Werbung ist, denke ich, nicht "so" schwer.
Die DSGVO ist m.E. die viel größere Schwierigkeit. Während Affiliate-Netzw erke, Banner-Netzwerk e, zugehörige Plugins und Widgets weiter machen wie bisher, ist dies natürlich deshalb nicht richtig.
Wenn beispielsweise ein Plugin verwendet wird oder ein Banner, dass vielleicht nicht auf dem eigenen Server liegt, hat man doch schon ein Problem. Als Beispiel: Würde ich ein Banner von XY-Shop integrieren könnte XY-Shop die IP des Nutzers herausfinden so Profiling betreiben, da die Quellseite bzw. der Referrer ja ersichtlich ist. Einziger Workaround bisher -> Bilder mittels Script vom eigen Server abrufen, sodass XY-Shop immer nur die IP des eigenen Servers sieht.
Ein zweites aber ebenfalls großes Problem sind die schwindende Einnahmen seit der DSGVO. Die Tracking-Cookie s werden natürlich im Zweifel nicht gesetzt da der nervige Cookie-Banner sowieso nur mit "Nein danke ich will keine Cookies" weggeklickt wird. Das Affiliate-Marke ting braucht m.E. eine Überholung der Technik und lukrative Alternativen.
Was die DSGVO noch alles braucht - da fange ich jetzt gar nicht erst an sonst finde ich bei dem Kommentar hier nie ein Ende.
Gruß
David
Ihre Antwort schreiben