Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bot und bietet nach wie vor die Grundlage dafür, dass der Online-Handel von Abmahnungen heimgesucht wird. Abmahnungen sind mangels staatlicher Wettbewerbsaufsicht zwar nötig und sinnvoll, um einen fairen Wettbewerb zu sichern. Sie können jedoch auch die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens in Gefahr bringen.
Die Eindämmung (missbräuchlicher) Abmahnungen, die besonders der Gebührenerzielung und Generierung von Vertragsstrafen dienen, um 50 Prozent (!) – das war das erklärte Ziel des neuen Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, in der Branche meist Anti-Abmahngesetz genannt. Im Mai 2019 war dazu der erste Entwurf des Gesetzes vorgelegt worden. Doch erst eineinhalb Jahre später, am 2. Dezember 2020 trat es in Kraft. Was hat sich seither getan und sind die großen Versprechungen und Hoffnungen erfüllt worden? Wir haben bei Christian Hartert, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Gewerblichen Rechtsschutz bei der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft nachgefragt. Er ist seit vielen Jahren in der Branche tätig und wagt eine Auswertung der ersten drei Monate.

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