Siegelbruch führt zu Vernichtung der Waren
Für Kunden ist eine Anprobe (z. B. bei Unterwäsche) oder ein Austesten (z. B. bei Parfüms) vor der endgültigen Kaufentscheidung durchaus sinnvoll und notwendig. Im Geschäft stehen dafür Umkleidekabinen oder Tester zur Verfügung. Amazon will hier aktuell eine vergleichbare Situation schaffen und verschärft dazu die Situation für Händler. Kürzlich wies uns ein Leser darauf hin, dass Amazon seine Verpackungs- und Versiegelungsanforderungen für sogenannte hygienische und topische Produkte anpassen wird. „Ab April 2021 werden alle hygienischen oder topischen Produkte, die von Kunden zurückgesandt wurden, als nicht verkaufbar gekennzeichnet, wenn sie nicht über ein intaktes Werksiegel verfügen, um sicherzustellen, dass sie nagelneu und ungeöffnet sind oder nie von einem vorherigen Kunden verwendet wurden”, heißt es dazu in der Ankündigung im Seller-Central-Bereich.
Betroffen sein sollen von den neuen Verpackungs- und Versiegelungsanforderungen zum einen hygienische Produkte, „die am menschlichen Körper verwendet werden, einschließlich sensibler Bereiche (z. B. Mund, Augen, Genitalbereich) und an denen beim Zurücksenden noch Spuren (z. B. Speichel, Haare) haften könnten”. Als Beispiele nennt Amazon dafür Rasierapparate, Mundpflegeprodukte, Haut- und Nagelpflegesets, Massagegeräte und Sexspielzeug. Des weiteren fallen unter die neuen Standards sogenannte topische Produkte , also alle Produkte, die auf den Körper aufgetragen werden, z. B. Cremes, Schaum, Gels, Lotionen und Salben, die auf der Haut oder dem Mund verwendet werden.
Für betroffene Händler in dieser Produktsparte hat die Änderung, die ab 1. April 2021 gelten wird, weitreichende Folgen, denn sie müssen zum einen für eine Versiegelung nach den Amazon-Vorgaben sorgen (Beispiele für Siegel). Zum anderen schwebt über ihnen stets das Damoklesschwert des Siegelbruchs, der zur Remission oder Entsorgung führt – offenbar mit höheren Kosten beim Händler. Gelten soll die Maßnahme für FBA-Artikel.
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Hallo Wolfang Schmolke,
vielen Dank für das Feedback. Genau die Verpackung ist jetzt der Knackpunkt, denn sobald die nun verpflichtende Versiegelung beschädigt wird, sind die Artikel nicht mehr verkaufsfähig.
Viele Grüße
Die Redaktion
Dass wir diese dann natürlich dennoch nicht mehr als Neuware verkaufen können, wenn diese vom Kunden ausgepackt war, lag und liegt aber auf der Hand. Da hat sich NICHTS geändert, es wird keineswegs in großem Still verkaufbare Ware vernichtet wird.
Neu ist einzig, dass Hygiene-Artikel bereits beim Einsenden in die Amazon-Lager zwingend ein solches Siegel haben müssen. Was eigentlich schon eine Selbstverständl ichkeit hätte sein sollen, aber - das können wir aus der Praxis bestätigen - nicht immer der Fall war.
Neu ist mit dieser Richtlinie einzig, dass Artikel, die OHNE Siegel in die Amazon Lager geschickt wurden, dann an einen Kunden und von dort zurück, auch dann als benutzt deklariert werden, wenn diese vom Kunden nicht geöffnet wurden. Weil dies mangels Siegel ja nicht nachweisbar ist.
Alles in allem ist das also eine sehr sinnvolle Regelung, die die Standards auf Amazon professioneller macht.
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