Bund und Länder wollen sich offenbar auf eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März einigen. Das geht aus einem Beschlussentwurf für das Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hervor, der der FAZ vorliege.
Trotz der weiterhin hohen Inzidenz und steigender Infektionszahlen sollen aber erste Öffnungsschritte durchgeführt werden, heißt es: Ab dem 8. März sollen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bundesweit öffnen dürfen, nachdem die Friseure seit dem 1. März wieder ihre Salons öffnen konnten. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen künftig dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden. Sie müssen allerdings ein entsprechendes Hygienekonzept umsetzen und die Zahl ihrer Kunden auf eine Person pro 20 Quadratmeter begrenzen.
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Die Anzahl der privat "erlaubten" Kontakte wird verfünffacht - obschon eine der wenigen klaren Erkenntnisse ist, daß dort eine erhöhte Übertragungsgef ahr besteht.
Dem Einzelhandel hingegen, bei dem es keine Belege für eine solche gibt, wird weiterhin die Berufsausübung untersagt.
Das spricht für sich.
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