Sperrungen von Händler-Accounts bei Amazon gehören eigentlich seit Beginn dieses Portals zu den häufigsten und wichtigsten Themen. Viele Jahre tat sich wenig, denn die Händler fürchteten sich vor der Macht des Marktplatz-Giganten. Hinzu kamen rechtliche Unsicherheiten, welches Recht überhaupt gilt und wo Amazon im Fall der Fälle zu belangen wäre.
Seit dem letzten Jahr ist aber ein neuer Trend zu verzeichnen. Immer häufiger kommt es vor, dass auch die Kleinen ihr Recht einfordern. Händler gehen auf die Barrikaden und ziehen mutig gegen Amazon vor Gericht, insbesondere wenn es um eine der verbreiteten Kontensperrungen geht. Dass sie damit Erfolg haben, haben wir erst kürzlich wieder in einem Statusbericht zusammen gefasst.
Das war jedoch Anlass genug, mal nachzuhaken, wie Betroffene wirklich damit umgehen, ob es nach dem Gerichtsverfahren Konsequenzen gibt und was dran ist am Mythos Amazon. Wir haben mit Robert Riedel gesprochen, Geschäftführer der Xergia GmbH aus Berlin, der neben seinem eigenen Online-Shop für Parfüm auch einen großen Shop bei Amazon aufgebaut hat – und kürzlich gegen Amazon vor Gericht siegte. Er möchte vielen Betroffenen Händlern Mut machen, sich von dem Riesen nicht einschüchtern zu lassen.
Herr Riedel, vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrungen mit uns teilen. Berichten Sie uns doch kurz, was in Ihrem Fall passiert ist.
Unser Amazon-Account wurde am 16. Oktober 2020 deaktiviert. Als Grund wurde genannt, dass auf fünf von ca. 12.000 Asins (Amazon Standard Identification Number) ein falscher Markenname angezeigt wird. Die Markennamen haben wir so nicht falsch an Amazon übermittelt. Deren Datenfehler konnten wir allerdings im Amazon Seller Central nicht beheben, weil uns in diesem Fall die Berechtigung fehlte den Markennamen zu ändern. Als wir dann per Support-Ticket Amazon gebeten haben unseren Änderungsvorschlag einzutragen, wurde diese Bitte abgelehnt. Im Klartext, wir wurden für kleine Datenfehler gesperrt, die wir selbst nicht verursacht haben und nicht korrigieren konnten.
Wir haben insgesamt fünf Maßnahmenpläne zur Lösung des Problems eingereicht. Alle wurden ohne Angabe von konkreten Gründen abgelehnt. In den Telefongesprächen mit dem Amazon-Händlerservice fanden selbst die Amazon-Mitarbeiter unsere Maßnahmenpläne sehr gelungen und auch sie konnten über mögliche Ablehnungsgründe nur spekulieren.
Unser Guthaben im fünfstelligen Bereich wurde eingefroren. Die fast existenziell hohen Umsatzverluste und Schäden stehen in keinem Verhältnis zum ursprünglichen „Vergehen“.
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Selbst die USA merken dass das System AMAZON die Marktwirtschaft , die Freiheit im unternehmerisch en Handeln bedroht und die Staatsfinanzier ung gefährdet. Das Verhalten / Engagement gegen die eigenen Mitarbeiter sich gewerkschaftlic h zu organisieren wie gegen Unternehmer die sich einbilden 'Partner' sein zu dürfen - spricht Bände.
Ich wundere mich über meinen Eindruck dass in Deutschland weder das Wirtschafts- noch Finanzministeri um sich dafür interessiert. Irgendwie läuft bei uns der Staat auch aus den USA heraus geregelt und ohne Steuereinnahmen . Ich wundere mich auch über unsere Unternehmer hier die auch nur ganz langsam merken dass der Handel auf Amazon weder ein verlässliches noch attraktives Geschäftsmodell ist.
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vielen Dank das Sie gegen Amazon in dieser Ungerechten Sperrung gerichtlich vorgegangen sind.
Und das Sie auch noch vor Gericht "gewonnen" haben, gönne ich Ihnen von ganzen Herzen.
Ich selbst bin nur eine One-Man-Show bei Amazon. Aber Ihren Namen werde ich mir gerne merken, falls ich auch einmal in die Lage gegen Amazon kommen würde. Ihr Anwalt scheint ja nun genau die "erfolgreiche" Vorgehensweise gegen Amazon gefunden zu haben. Danke
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