Aktuell streiten sich zwei Händler vor dem Bundesgerichtshof. Der beklagte Händler verkaufte auf Amazon ein Taschenmesser. Unter dem Namen „Betriebsanleitung“ war eine Hersteller-PDF verlinkt. In dieser Datei fanden sich neben Hinweisen zur Benutzung und Wartung auch Informationen zur Herstellergarantie. Diese Informationen waren aber mangelhaft und entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Was folgte, war eine Abmahnung. Nachdem das Gericht der ersten Instanz die Klage abwies, gab das Oberlandesgericht dem abmahnenden Händler Recht. Nun sollte eigentlich der BGH die Frage klären. Dieser legt die Akte aber erst mal dem EuGH vor.
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