Keine Grundpreise, kein Mehrwertsteuerhinweis, keine Versandkostenangabe
Die Preisangabenverordnung ist sehr streng und eindeutig, wenn es darum geht, dass sich Angebote ausschließlich oder auch an Verbraucher richten. Das ist bei Instagram der Fall und auch diese Plattform tappt in Sachen Preisdarstellung in genau die gleiche Falle, wie beispielsweise Ebay bei den Katalogansichten.
Es ist klar, dass Instagram den Unternehmen offenbar einen möglichst sauberen Auftritt ermöglichen möchte, der nicht mit Informationen vollgequetscht ist. Die Preisangabenverordnung interessiert das aber herzlich wenig. Dort heißt es zum Thema Mehrwertsteuerhinweis:
„Wer Verbrauchern [...] Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat [...] anzugeben, dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer [...] enthalten.“
Zum Thema Versandkosten:
„Wer Verbrauchern [...] Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat [...] anzugeben, ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen.“
Zum Thema Grundpreis:
„Wer Verbrauchern [grundpreispflichtige Ware] anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit [...] (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises [...] anzugeben.“
Zusammengefasst: Immer, wenn eine gewerblicher Händler ein Produkt mit einem Preis bewirbt, muss er zwangsläufig angeben, dass die Mehrwertsteuer inklusive ist, wie der Grundpreis gestaltet ist und ob Versandkosten inklusive oder exklusive sind. Das leistet die Shopfunktion auf Instagram derzeit nicht.
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