Der Einzelhandel muss seine Türen geschlossen halten, darf aber in den meisten Bundesländern immerhin Waren zur Abholung anbieten. Click & Collect erfreut sich zur Zeit großer Beliebtheit. Dabei ist es üblich, dass Kunden die Ware online in einem Shopsystem reservieren, um diese abzuholen, sobald vom Händler die Information kommt, dass sie bereit steht.
Das System unterscheidet sich damit abgesehen von der selbstorganisierten Abholung nicht wesentlich vom Einkauf im normalen Online-Shop. Das wirft die Frage auf, ob den Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht.
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