Sind Gewinnspiele dadurch jetzt verboten?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Dass Gewinnspiele durch diese Regel grundsätzlich verboten werden, dazu trifft diese Klausel gar keine Aussage. Diese Annahme stützt zudem Punkt 29 der Plattform-Richtlinien, der die Organisation von Promotionen alias Gewinnspielen im Grundsatz weiterhin zulässt und dazu auf die Promotionsrichtlinien und die allgemeinen Vorgaben verweist. Aber verbietet diese Klausel dann unter Umständen bestimmte Gewinnspielhandlungen? Diese Annahme erscheint zunächst möglich, ist aber bei genauerem Hinsehen weniger überzeugend. Der Abschnitt der Gemeinschaftsrichtlinien, welcher die geänderte Passage enthält, setzt sich am Anfang zum Ziel, das Netzwerk frei von Spam zu halten, bedeutungsvolle und echte Interaktionen sollen gefördert werden.
Abgezielt wird mit der Änderung offenbar viel mehr darauf, dass Likes, Abonnenten und ähnliches nicht erkauft werden dürfen. Ein Gewinnspiel, dass die Promotionsrichtlinien und die allgemeinen Vorgaben einhält, stellt damit aber wohl kaum Spam oder eine „unechte Interaktion“ dar. Zudem wird nicht jedes Like oder jeder Kommentar vom Veranstalter mit Geld oder einem geldwerten Geschenk „bezahlt“, eine entsprechende Interaktion beruft also nicht auf dem Versprechen einer Gegenleistung für diese konkrete Handlung.
Welche gesetzlichen Vorschriften beim Veranstalten von Gewinnspielen aber dennoch stets berücksichtigt werden sollten, zeigt der Händlerbund hier.
Edit: In einer früheren Version dieses Artikels wurde eine andere Auffassung vertreten.
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Bei Facebook ist es imo auch verboten (schon länger), das Markieren von Personen oder Teilen als Teilnahmevoraus setzung zu machen, ist aber trotzdem bei so gut wie allen Gewinnspielen auf FB verlangt.
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Antwort der Redaktion
Hallo Jasmin,
nein, Facebook hat seine eigenen Regeln bezüglich Gewinnspielen: haendlerbund.de/.../...
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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