Auf den Vertragsschluss kommt es an
Ist ein Vertrag erst mal geschlossen, können sich weder Kunden noch Verkäufer so einfach lösen. Verträge sind zu halten, lautet hier eine einfache Weisheit. Stellt der Händler erst nach dem Schluss des Vertrages fest, dass die Ware nicht lieferbar ist, kann es also schwierig für ihn werden, die Bestellung einfach zu stornieren. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht: Grundsätzlich gibt es nämlich zwei Wege, wie Kaufverträge im Internet geschlossen werden.
Das verbindliche Angebot
Der Online-Händler kann seinen Shop so gestalten, dass es sich bei den Produkten um verbindliche Angebote handelt. Sobald der Kunde die Bestellung abgibt, nimmt er dieses Angebot an und der Vertrag ist geschlossen.
Das unverbindliche Angebot
Dem gegenüber steht die Möglichkeit, die Darstellung der Produkte als unverbindliches Angebot zu gestalten. Hier ist es also genau umgedreht: Durch die Bestellung bekundet der Kunde Interesse an dem jeweiligen Produkt und gibt ein Angebot ab, welches erst durch den Händler angenommen werden muss. Die Bestellbestätigung stellt dabei lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Annahme des Angebotes dar.
Wichtig ist an dieser Stelle, dass eine Zahlungsaufforderung bereits so eine Annahme darstellen kann, denn: Warum sollte der Kunde zahlen, obwohl kein Vertrag zustande gekommen ist? Hier kommt es ganz auf den Empfängerhorizont an, also darauf, ob der Kunde die Nachricht als Annahme seines Angebotes verstehen darf.
Bei Otto hat man sich für diese Lösung des unverbindlichen Angebotes entschieden. Dort heißt es in den AGB:
„Die Darstellung der Produkte auf www.otto.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons ‚Jetzt zum genannten Preis bestellen‘ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche Erklärung oder den Versand der Ware zustande.“
Update 24.11.2020: Otto hat uns mittlerweile dazu mitgeteilt, dass „bei einer Mehrzahl der bei uns eingehenden Bestellungen der Kaufvertrag regelmäßig aber noch nicht mit Abschluss des Bestellvorgangs zustande kommt“. Für den technischen Fehler habe man sich bei den betroffenen Kundinnen und Kunden entschuldigt.
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Ich habe bei Otto am 4.3.eine ps5 bestellt. Ich habe auch gleich per PayPal bezahlt! Die Ware wurde auch verschickt und sollte am 6.3 geliefert werden! Wurde sie aber nicht! Nachdem ich bei Hermes angerufen habe, habe ich eine Mail bekommen dass sich der Versand um 2-3 verzögert .Am nächsten Tag habe ich eine Mail von Hermes bekommen ,das Paket sei nicht auffindbar. Ich habe direkt bei Otto angerufen und die meinten sie werden sich mit Hermes in Verbindung setzen. Bis jetzt kam noch nichts dabei raus.Kann otto jetzt einfach meine Bestellung stonieren? Kann ich auf meine Konsole bestehen?
MfG Daniel
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Antwort der Redaktion
Hallo Daniel,
sollte die Ware auf dem Weg zu dir abhanden gekommen sein, ist Otto nicht zu einem erneuten Versand verpflichtet, sondern muss lediglich das Geld erstatten.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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