Egal, ob das T-Shirt mit dem Familienfoto oder der Kettenanhänger, auf dem ein Name graviert ist: Werden bestehende Produkte so weiterverarbeitet, dass eine Aufwertung, aber keine wesentliche Umgestaltung erfolgt, spricht man von Veredlung. Besonders im Handmade-Bereich finden Kunden eine Vielzahl solcher Angebote. Dabei werden entweder selbsthergestellte oder dafür eingekaufte Produkte „von der Stange“ angeboten und wunschgemäß gestaltet.
Nun hat uns die Frage erreicht, ob im Rahmen einer Veredelung beispielsweise der Name eines Kindes auf ein Halstuch mit Disney-Motiv gestickt werden darf. Es geht also speziell um die Zulässigkeit der Veredlung von Lizenzware.
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