Newsletter und Werbung per E-Mail sind für Online-Händler ein einfaches und kostengünstiges Mittel, um viele Kunden zu erreichen und die Bindung zu verbessern – wäre da bloß nicht die Notwendigkeit, die Empfänger vorher um Erlaubnis zu bitten. Denn, da ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ganz deutlich: Eine Einwilligung muss sein. Oder etwa doch nicht? Tatsächlich gibt es da eine Ausnahme: Die sogenannte Bestandskundenwerbung. Sie kommt tatsächlich ganz ohne diese Einwilligung aus.
Bedeutet das nun tatsächlich, dass Händler hier ganz unverfangen werbliche E-Mails an Kunden verschicken dürfen? Das wurden wir gefragt.
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Antwort der Redaktion
Hallo,
in die Warensendung selbst, darfst du prinzipiell Werbung packen. Eine Einwilligung benötigst du nur für Werbung per E-Mail. Da die Frage nach einer Bewertung laut Bundesgerichtsh of als Werbung zu werten ist, musst du dich hier an die Voraussetzungen halten. Hier kannst du alles dazu nachlesen: haendlerbund.de/.../...
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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wir haben uns schon das ein oder andere Mal getroffen. Danke für diesen tollen Artikel. Du sprichst bei der Widerspruchsmög lichkeit darüber, dass diese z.B. über einen deutlichen Hinweis am Formularfeld kenntlich gemacht werden muss. Bezieht sich dies auf den Checkout oder reicht der Hinweis in den AGBs? Falls der Hinweis im Checkout stehen muss müsste man also so etwas als Hinweis hinzufügen: " Wir werden dir gelegentlich E-Mails zum Produkt zusenden. Diesen kannst du jederzeit widersprechen" ??
Wäre es möglich einen Screenshot von einem Shop in den Artikel hinzuzufügen, bei welchem dies rechtskonform erfolgt?
Danke und herzliche Grüße
Paul
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Antwort der Redaktion
Hallo Paul,
der Nutzer muss beim Erfassen der E-Mail-Adresse informiert werden. Es reicht also kein Vermerk in den AGB aus. Unter dem Punkt "Praktische Umsetzung" findest du hier aber einen Formulierungsvo rschlag: haendlerbund.de/.../...
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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gerade erlebt, long story short: erhalte unverlangte allgemeine werbung von einem unternehmen (händlerbund-mi tglied übrigens), widerspreche, erhalte weiteren newsletter, fordere per anwalt zur unterlassung auf, unternehmen beruft sich auf bestandskundenw erbung und widerspricht, also klage.
zuständiger datenschutzbeau ftragter sieht keinen verstoss, folge: mittlerweile in zwei instanzen verloren (die sich darauf beziehen).
wozu haben wir gesetze und verordnungne, wenn eindeutige verstöße nicht geahndet werden?
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Hallo Andreas,
es tut uns Leid, dass der Rechtsstreit für dich nicht so verläuft, wie erhofft.
Den Mitgliedern des Händlerbundes wird in der Rechtsberatung natürlich immer angeraten, sich an das geltende Recht zu halten.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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