1. Begriffliche Einordnung von Software
2. Informationspflichten für den Software-Verkauf
3. Widerrufsrecht beim Verkauf von Software
4. Verkauf gebrauchter Software
5. Error und Gameover! Gewährleistungsrecht beim Softwareverkauf
6. Microsoft & Co. Markenrecht beim Softwareverkauf
Die Umsätze im Bereich Software haben im Jahr 2020 zum ersten Mal seit zehn Jahren einen kleinen Rückgang erfahren. Ansonsten sind sie seit 2009 kontinuierlich gestiegen. Laut dem Statistikportal Statista sollen im Jahr 2019 rund 26 Milliarden Euro mit Software umgesetzt worden sein, im Jahr 2020 sollen es nach Prognosen zumindest noch rund 25 Milliarden Euro werden. Das mag vermutlich an den vielen kostenlosen Angeboten wie der Google-Palette liegen, die besonders in den letzten Monaten seit dem ersten Lockdown oft zur Anwendung kamen, weil sie bequem und von der ganzen Welt aus angesteuert werden können.
Nichtsdestotrotz ist Software aber kein normales Produkt, sondern unterliegt beispielsweise beim Widerrufsrecht besonderen Bedingungen. Auch Fehler und Mängel können nicht nach den Standardregeln im Gewährleistungsrecht behandelt werden. Außerdem sind spezielle Anforderungen zu erfüllen, wenn ein Händler gebrauchte Ware verkaufen will. Hier hat die Rechtsprechung einen langen und ausführlichen Katalog aufgestellt. Wir haben uns daher den kompletten Zyklus eines Software-Verkaufs angesehen und in diesem Leitfaden zusammengetragen.
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